15.12.2022 - 6.17 Entscheidungen des Verwaltungsrates des Wirtsch...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Gerbersmann berichtet, dass der Verwaltungsrat des WBH in einer Sondersitzung einstimmig, bei einer Enthaltung, dem Nachtrag zur Entwässerungsgebührensatzung zugestimmt hat.

Weiter erläutert er die Hintergründe und die Notwendigkeit eines Nachtrags zur Entwässerungsgebührensatzung. Dabei geht er insbesondere auf die Definition und die Berechnung des Wiederbeschaffungswertes des Kanalnetzes der WBH ein.

Er betont, dass die vom Landtag beschlossene Möglichkeit einer Verzinsung nicht mit in die Gebührenkalkulation eingeflossen ist.

 

Frau Pfefferer erklärt, dass sich die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bei diesem Beschluss enthalten wird, da ihrer Meinung nach rechtliche Spielräume genutzt würden, um eine Gebührenerhöhung durchzusetzen. Dies sei ein falsches Signal an die Bürger*innen, die aufgrund der globalen Situation schon jetzt hohen finanziellen Belastungen ausgesetzt seien.

 

Herr Hentschel möchte wissen, weshalb die für 2023 erhobenen Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser geringer sind, als ein kostendeckender Betrag sein müsste. Seiner Meinung nach dürfen durch Gebühren weder Gewinne noch Verluste erwirtschaftet werden. Laut Planung ergibt sich aber eine Kostenunterdeckung in Höhe von 1.927.000 €. Er möchte wissen, wie dieser Betrag ausgeglichen werden soll. Die Ratsgruppe Die Linke. wird der Vorlage aufgrund der Unstimmigkeiten nicht zustimmen.

Weiter möchte er wissen, ob die Berechnung des Kanalnetzes korrekt ist und ob es stimmt, dass seit der Gemeindereform mit fehlerhaften Werten kalkuliert werde.

 

Herr Bihs erklärt, dass bei einer Kanalnetzlänge von etwa 700 km Abschnitte von etwas über 1 km nicht eingerechnet wurden. Diese sind aber nun ebenfalls erfasst.

Die Anpassung der Gebühren beruht auf der geänderten Systematik der Kalkulation der Wiederbeschaffungswerte des Kanalnetzes. In der Vergangenheit wurde der Bau eines Kanalabschnittes zumeist auf freier Fläche durchgeführt. Muss jetzt aber ein Kanal saniert werden, geschieht dies im Straßenkörper in einer Bebauung. Der Straßenkörper wird dabei durch die Baumaßnahmen beschädigt und muss anschließend instandgesetzt werden. Dadurch fallen höhere Kosten an, die nun mit in die Gebührenkalkulation einfließen.

Ein weiterer Grund für höhere Kosten sind die steigenden Baupreise. Für 2021 liegen die Daten bereits vollständig vor. Für 2022 ist mit einer Kostensteigerung von rund 20 % zu rechnen. Diese sind bereits in die Gebührenkalkulation eingeflossen.

Der bisherige Wiederbeschaffungswert wurde 1970 anhand eines Mengen- und Massenmodells, welches durch die damaligen Baupreise ergänzt wurde, berechnet. Damals war der Aufwand enorm, da alle Berechnungen und Vermessungen händisch erfolgen mussten. Insbesondere aufgrund mittlerweile eingeführter Software, lassen sich diese Berechnungen, unter Einbeziehung aller vorhandener Parameter, schneller und genauer durchführen.

Zudem wurde festgestellt, dass der Meterpreis des Dachverbandes im Abwasserbereich für den WBH um den Faktor 3 vom kalkulierten Meterpreis des WBH nach oben hin abweicht. Dadurch hat sich eine Verschiebung des Wiederbeschaffungswertes ergeben. Die dadurch notwendigen zusätzlichen Abschreibungen sind in die Gebührenkalkulation eingeflossen.

Die Abweichung zwischen den erhobenen und den kostendeckenden Gebühren ergibt sich aus dem Vorschlag des Vorstandes des WBH. Die Teuerungsrate von etwa 9 % sollte nicht überschritten werden. Abschließend merkt Herr Bihs an, dass die Differenz in den kommenden Jahren durch weitere Gebührenerhöhungen geschlossen werden könnte.

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen nimmt den IV. Nachtrag zur Entwässerungsgebührensatzung des Kommunalunternehmens Wirtschaftsbetrieb Hagen, Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen (WBH), wie er als Anlage Gegenstand dieser Verwaltungsvorlage ist, zur Kenntnis.

 

Von seinem Weisungsrecht an den Verwaltungsrat des WBH macht der Rat der Stadt Hagen keinen Gebrauch.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

CDU

11

 

 

SPD

12

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

 

7

AfD

5

 

 

Hagen Aktiv

3

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

3

 

 

FDP

2

 

 

Die Linke.

 

2

 

HAK

2

 

 

 

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

39

Dagegen:

2

Enthaltungen:

7

 

 

Herr Treß hat sich gem. § 43 i. V. m. § 31 GO NW für befangen erklärt und nicht an der Beratung oder Abstimmung teilgenommen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=3719&TOLFDNR=328562&selfaction=print