15.12.2022 - 6.33 Bebauungsplan Nr. 8/09 (613) Wohnbebauung Thüne...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.33
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 15.12.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:03
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jan den Brave
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Heuer teilt mit, dass die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen gegen den Beschluss stimmen wird, da auf dem infrage stehenden Gelände prioritär eine Kindertageseinrichtung geplant und gebaut werden soll. Dazu lehnt die Fraktion sowohl eine Umstellung auf ein Verfahren nach § 13b Baugesetzbuch sowie die Erweiterung des Plangebiets in den Außenbereich ab.
Ihrer Meinung nach sollen auf dem Gelände auch keine Eigenheime entstehen, sondern vielmehr eine große Kindertageseinrichtung gebaut werden. Die Stadt Hagen ist dringend auf weitere Kitaplätze angewiesen.
Herr Reinke teilt mit, dass auf dem Gelände Baurecht für eine Kindertageseinrichtung besteht. Er selbst habe mit dem Fachbereich Jugend und Soziales Kontakt aufgenommen. Auch dort ist geplant, eine Kita zu errichten. Die Umstellung des Verfahrens hat zum jetzigen Zeitpunkt keinen negativen Auswirkungen auf den Bau einer Kindertageseinrichtung.
Beschluss:
a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt, das Bebauungsplanverfahren Nr. 8/09 (613) Wohnbebauung Thünenstraße – Verfahren nach § 13a BauGB auf das Verfahren nach § 13b BauGB umzustellen.
b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Erweiterung des Geltungsbereiches des
Bebauungsplanverfahrens.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 8/09 (613) Wohnbebauung Thünenstraße – Verfahren nach § 13b BauGB liegt im Stadtbezirk Mitte, in der Gemarkung Hagen, Flur 6 und umfasst die Flurstücke 581, 582, 592, 593 und teilweise die Flurstücke 168, 673 und 674. Das Plangebiet liegt nördlich der Thünenstraße und westlich des Rembergfriedhofs.
Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan zu entnehmen. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt
Der nächste Verfahrensschritt ist der Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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730 kB
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2
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(wie Dokument)
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423,3 kB
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