15.12.2022 - 6.7 1. Feststellung des Jahresabschlusses 20212. Be...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

[Anmerkung der Schriftführung: Herr Oberbürgermeister Schulz gibt für diesen Tagesordnungspunkt die Sitzungsleitung an den Bürgermeister Dietmar Thieser ab.]

 

Frau Freund bittet darum, den ersten Beschlusspunkt getrennt von den beiden anderen abzustimmen. Sie erläutert, dass es bei den Rückstellungen für Beihilfen zwischen den tatsächlichen Rückstellungen der Stadt Hagen und einer versicherungsmathematischen Berechnung eine Differenz in Höhe von 71.000.000 € gibt. Auch wenn die Bezirksregierung diese Diskrepanz bisher akzeptiert habe, liegt seit 2019 eine kommunale Haushaltsverordnung vor, die Rückstellungen nach Art eines versicherungsmathematischen Gutachtens vorschreibt. Sie kann daher dem ersten Beschlusspunkt nicht zustimmen, möchte Herrn Oberbürgermeister Schulz aber dennoch entlasten.

 

Herr Gerbersmann erläutert, dass der Sachverhalt ausführlich im Rechnungsprüfungsausschuss diskutiert wurde. Die Hagener Vorgehensweise wurde mit der Kommunalaufsicht abgestimmt und diese habe ausdrücklich mitgeteilt, dass das Vorgehen nicht zu beanstanden ist.

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Beschluss:

 

1. Der Rat der Stadt Hagen nimmt den Bericht des Fachbereichs Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 sowie den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses zur Kenntnis und stellt den Jahresabschluss 2021 fest.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

---

---

---

CDU

13

 

 

SPD

12

 

 

ndnis 90/ Die Grünen

6

1

 

AfD

5

 

 

Hagen Aktiv

3

 

 

rger für Hohenlimburg / Die PARTEI

3

 

 

FDP

2

 

 

Die Linke.

2

 

 

HAK

2

 

 

 

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

48

Dagegen:

1

Enthaltungen:

0

 

 

 

2. Der Jahresfehlbetrag in der Ergebnisrechnung beläuft sich für das Jahr 2021 auf 1.593.709,60 €. Der Jahresfehlbetrag wird mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet.

 

3. Dem Oberbürgermeister wird für die Haushaltsführung im Jahr 2021 Entlastung erteilt.

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Abstimmungsergebnis:

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

Herr Oberbürgermeister Schulz hat gem. § 40 Abs. 2 S. 6 GO NRW i. V. m. § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW nicht an der Abstimmung teilgenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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