15.12.2022 - 6.28 Gutachten zum Ausbau des lokalen ÖPNV - Endberi...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Klepper teilt mit, dass der Beschluss des Ausschusses für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität Fördermittel für die Machbarkeitsstudie einer Straßenbahn vorsieht. Seiner Meinung nach sollte es sich aber um eine ergebnisoffene Prüfung handeln. Ein Gutachten sollte gleichermaßen ein verbessertes Bussystem und eine Straßenbahn vergleichen. Die Einführung eines neuen zukünftigen ÖPNV-Systems ist eine Jahrhundertentscheidung mit großen Auswirkungen auf die Stadt Hagen.

Der gemeinsame Antrag der Fraktionen CDU, Bündnis 90 / Die Grünen, Hagen Aktiv sowie der Ratsgruppe FDP (Anlage 2) sieht die Finanzierung eines vergleichenden Gutachtens der beiden Systeme vor. 

 

Herr Thieser teilt mit, dass vor über 25 Jahren bereits über eine Stadtbahn diskutiert wurde. Er möchte wissen, ob die Ergebnisse der damals erstellten systemvergleichenden Studie zur Einführung eines Stadtbahnsystems Grundlage der jetzigen Verwaltungsvorlage sind. Aufgrund dieser Studie wurden Konkretisierungsstudien erstellt. Alle Daten, die für die jetzige Planung notwendig sind, sollten aus dieser Zeit noch vorliegen. Er möchte wissen, ob diese Studien der Verwaltung vorliegen.

Er stimmt Herrn Klepper zu, dass eine in Auftrag zu gebende Studie vergleichend sein muss. Die Rahmenbedingungen innerhalb der Stadt haben sich seit jeher wenig verändert. Somit können die Ergebnisse aus der seinerzeitigen Studie als Grundlage herangezogen werden. Die Kosten für eine Grundlagenstudie könnten daher eingespart werden.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz erläutert, dass es das Ziel der Verwaltung war, das aktuelle Gutachten der Politik zur Kenntnis zu geben. Aus Sicht der Verwaltung ist dieses Gutachten keine ausreichende Grundlage, um eine Systementscheidung für die Zukunft zu treffen. Weiter sollen die Inhalte des Gutachtens vertieft in einem Workshop dargestellt werden. Ihm ist nicht bekannt, ob dem Gutachter die von Herrn Thieser genannten Studien vorgelegen haben.

Dennoch habe sich die Verkehrsführung im Bereich der Innenstadt drastisch verändert. Es sei aber Aufgabe des Gutachters, die Änderungen herauszuarbeiten und die Ergebnisse der Studie auf die aktuellen Gegebenheiten zu projizieren. Er bezweifelt aber, dass aufgrund der damaligen Studie eine Systementscheidung für die Zukunft getroffen werden kann.

 

[Anmerkung der Schriftführung: Das Gutachten aus dem Jahr 1995 ist der Verwaltung bekannt. Bei diesem Gutachten handelt es sich um ein Gutachten, welches sich mit der Einführung einer Stadtbahn in Hagen beschäftigt. Bezüglich der Straßenbahn bestehen andere Anforderungen als bei der Stadtbahn, zudem haben sich in Hagen seit 1995 verkehrsplanerisch und städtebaulich einige Dinge verändert, so dass die Ergebnisse veraltet und wenig brauchbar sind.

Unabhängig davon können einzelne Planungsdetails in den nächsten Bearbeitungsstufen wertvolle Hinweise für eine künftige Trassenfindung geben.]

 

Herr König berichtet von den Diskussionen in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität. Demnach ist es fraglich, ob die Umsetzung einer Straßenbahn in Hagen möglich ist. Aufgrund dessen sollten in einem ersten Schritt eine mit Fördergeldern finanzierte Studie in Auftrag gegeben werden, die die faktische Möglichkeit prüft, eine Straßenbahn zu bauen und zu betreiben. Erst im Anschluss daran kann eine Systementscheidung getroffen werden. Es ist wichtig im Vorfeld zu wissen, ob der Bau einer Straßenbahn überhaupt in Betracht kommt, da beispielsweise bei Brückenneubauten vor deren Planung feststehen muss, ob über die Brücke leidglich Busse oder auch eine Straßenbahn fahren. Mit dem Bau der Marktbrücke ist für diesen Bereich faktisch entschieden worden, dass dort keine Straßenbahn fahren wird, da die Brücke dafür nicht ausgelegt ist.

Auf Basis dieses Gutachtens kann in einem nächsten Schritt eine Systementscheidung getroffen werden. Er bittet darum, den Beschlusspunkt 3 der Sitzungen des Ausschusses für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität und des Ausschusses für Stadt-, Beschäftigungs- und Wirtschaftsentwicklung zu beschließen.

Er kritisiert, dass die Beratungen der Fachausschüsse häufig im Rat durch Sachanträge der Allianz konterkariert werden. Er zieht einen Vergleich zur Diskussion rund um das erweiterte Anwohnerparken. Es wäre durchaus möglich die entsprechenden Sachanträge auch schon in den Fachausschüssen zu stellen.

 

Herr F. Schmidt stimmt den Ausführungen von Herrn König zu. Sowohl die Einlassungen der Verwaltung als auch der Sachantrag hätten bei der Diskussion in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität eingebracht werde können. Er merkt an, dass die Möglichkeit zu Förderung der Machbarkeitsstudie, für welche der Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität und der Ausschuss für Stadt-, Beschäftigungs- und Wirtschaftsentwicklung votiert haben, lediglich bis Ende Januar 2023 zur Verfügung steht.

Er ist der Meinung, dass der Workshop am 30.01.2023 viel Auskunft über die zukünftige Gestaltung des ÖPNV liefern wird. Es verschlägt seiner Meinung nach nichts, dass Gutachten, wie im Beschlusspunkt 3 vorgeschlagen, zu beauftragen.

 

Herr Meier berichtet von der Diskussion im Ausschuss für Stadt-, Beschäftigungs- und Wirtschaftsentwicklung. Nach der Aussage von Herrn Keune muss zeitnah eine entsprechende Entscheidung fallen, um die Förderung noch zu erhalten. Dieses Gutachten impliziert keine Entscheidung für eine Straßenbahn. Ein weiteres Gutachten hält Herr Meier für denkbar, dies müsste dann aber vollständig von der Stadt Hagen finanziert werden. Das vorgeschlagene Gutachten aber auszuschlagen, insbesondere bei einer 90 %igen Förderung, hält er für falsch.

Weiter führt er aus, dass in dieser Legislaturperiode entschieden werden muss, wie zukünftig die Straßenführung in Hagen aussehen soll. Dabei spielt die Sanierung der Brücken eine immense Bedeutung.

 

Herr Fritzsche merkt an, dass das Parkraumkonzept heute aufgrund der fehlenden Beratung der Bezirksvertretung Mitte nicht auf der Tagesordnung steht.

Er kritisiert, dass der Beschlusspunkt 3 des Ausschusses für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität und des Ausschusses für Stadt-, Beschäftigungs- und Wirtschaftsentwicklung zu unkonkret sei. Weder die Fördermaßnahme selbst noch die Höhe der Förderung ist bekannt. In diesem Zusammenhang wird es bestimmt mehr als eine Förderung geben, so dass sich der Rat der Stadt Hagen zum jetzigen Zeitpunkt nicht festlegen muss.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz macht deutlich, dass zu allen Systemalternativen Kenntnisse gewonnen werden sollen und nicht ausschließlich für eines. Wenn erstmal eine Studie vorliegt, wird es schwierig, anschließend einen Vergleich zu einem anderen System zu ziehen.

 

Herr Klepper merkt an, dass auch der Beschluss des Ausschusses für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität erst in der Sitzung erarbeitet und gefasst wurde.

Seiner Meinung nach sollten von Anfang an alle Möglichkeiten miteinander verglichen werden. Nur so kann ein Systementscheidung getroffen werden.

Eine Entscheidung soll dann aber nicht im Workshop am 30.01.2023 fallen, sondern in der darauf folgenden Ratssitzung.

 

Herr Voigt bittet darum, den eingereichten Sachantrag zur Abstimmung zu stellen. Er berichtet, dass im Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität der Beschlusspunkt 3 nicht einstimmig beschlossen wurde. Es sei richtig, dass der Rat diese Entscheidung trifft und nicht der Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität. Es muss dazu eine ergebnisoffene Diskussion stattfinden. Sollte der Beschlusspunkt 3 in der vorliegenden Form beschlossen werden, wäre damit faktisch eine Vorentscheidung gefallen.

 

Herr Thieser merkt an, dass eine weitere Diskussion überflüssig ist, da aufgrund der Mehrheitsverhältnisse das Abstimmungsergebnis bereits jetzt feststehe.

Er gibt zu Protokoll, dass die vorhandenen Unterlagen bezüglich der Stadtbahn sowie die Gutachten, die Konkretisierungen und die Machbarkeitsstudien in die zukünftige Diskussion einfließen müssen. Für ihn ergebe es keinen Sinn, Gutachten für Ergebnisse in Auftrag zu geben, die bereits vorliegen. 

 

Herr Oberbürgermeister Schulz sagt zu, den Hinweis weiterzugeben. Sowohl die Diskussionen im Workshop als auch die Arbeit des Gutachters müssen auf Basis des damaligen Gutachtens erfolgen. Er sagt zu, dass der Gutachter über die vorliegenden Unterlagen Kenntnis erlangen und diese in seinem Projekt berücksichtigen wird.

 

Herr König merkt an, dass der Beschlusspunkt 3 im Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität mit einer qualifizierten Mehrheit von 12/3/2 gefasst wurde. Er sieht ein, dass heute für den Beschlusspunkt 3 keine Mehrheiten gefunden werden können. Er weist aber nochmal darauf hin, dass vor den Planungen der kommenden Brückenprojekte eine Entscheidung für oder gegen eine Straßenbahn gefallen sein muss.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz merkt an, dass es durch den geänderten Beschluss keine Zeitverzögerung geben wird und die Mittel für eine Machbarkeitsstudie von der Verwaltung bereitgestellt werden.

 

Herr F. Schmidt betont, dass nicht nur die Erstellung von Gutachten notwendig ist, sondern diese auch umgesetzt werden müssen. Dies sei in Hagen bedauerlicherweise häufiger nicht der Fall. Der Beschlusspunkt 3 des Ausschusses für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität soll eine vertiefende Prüfung einleiten und keine Vorentscheidung.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz merkt an, dass der Gutachter, der im aktuellen Gutachten die Straßenbahn als zu präferierende Variante empfiehlt, im Oktober 2021 noch das höherwertige Bussystem als zu präferierende Variante vorgeschlagen habe. Seiner Meinung nach sollten bei den auf die Stadt Hagen zukommenden Kosten sehr intensiv alle Varianten geprüft und nicht durch die Auswahl des zu prüfenden Systems eine Vorentscheidung getroffen werden.

 

Herr Rudel möchte wissen, wie schnell das von der Verwaltung präferierte Gutachten erstellt werden könnte. Die Variante, auf die sich der Beschlusspunkt 3 des Ausschusses für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität bezieht, würde parallel zur laufenden Brückenplanung erfolgen.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz kann darauf keine verlässliche Antwort geben. Er gibt jedoch zu bedenken, dass ein Gutachten, welches aus eigenen finanziellen Mitteln finanziert wird, sofort in Auftrag gegeben werden kann. Sollten Fördermittel dafür abgerufen werden, muss erst die entsprechende Förderzusage abgewartet werden, was wiederum mehrere Monate dauern könnte.

Der nächste Schritt sollte aber die Konkretisierung des Prüfauftrags sein.

 

Herr Hentschel möchte wissen, warum in der Vorlage der Passus „Keine finanziellen Auswirkungen“ angekreuzt wurde, obwohl zumindest durch die Beauftragung einer externen Moderation Kosten anfallen werden.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz merkt an, dass sich die finanziellen Auswirkungen immer auf den Beschluss beziehen und nicht auf das Thema an sich. Die Kosten für den Einsatz des Verwaltungspersonals fallen ebenfalls nicht darunter.

 

Herr Ludwig weist darauf hin, dass der Beschlusspunkt 2 in den Sitzungen des Ausschusses für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität und des Ausschusses für Stadt-, Beschäftigungs- und Wirtschaftsentwicklung unterschiedlich gefasst worden sind.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz merkt an, dass seiner Meinung nach die Beschlussfassung des Ausschusses für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität die präzisere ist. Diese würde er auch zur Abstimmung bringen.

 

Herr Klepper meint, der Rat der Stadt Hagen müsse diese Entscheidung an sich ziehen und bittet darum, dies zu beschließen. Ansonsten würde die Entscheidung im Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität fallen.

 

Für Herrn Oberbürgermeister Schulz ist es eindeutig, dass in dieser grundlegenden, stadtweiten Entscheidung der Rat der Stadt Hagen zuständig ist. Wenn dies jedoch gewünscht ist, würde er dies durch eine Beschlussergänzung präzisieren.

 

 

 

[Anmerkung der Schriftführung: Die Sitzung wird von 16:17 Uhr bis 16:34 Uhr für eine allgemeine Pause unterbrochen.]

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Beschluss:

 

1. Die Inhalte des "Gutachten zum Ausbau des lokalen ÖPNV" sowie die Ausführung der Verwaltung hierzu werden zur Kenntnis genommen. Es wird festgestellt, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine abschließende Entscheidung für ein bestimmtes System getroffen werden soll.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Workshop am 30.01.2023 gemeinsam mit Politik und Verwaltung durchzuführen. In diesem Workshop wird das weitere Vorgehen erarbeitet und anschließend in den betroffenen Ratsgremien beschlossen.

Der Rat zieht die Entscheidung an sich.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

CDU

13

 

 

SPD

12

 

 

ndnis 90/ Die Grünen

7

 

 

AfD

 

5

 

Hagen Aktiv

3

 

 

rger für Hohenlimburg / Die PARTEI

3

 

 

FDP

2

 

 

Die Linke.

2

 

 

HAK

2

 

 

 

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

45

Dagegen:

5

Enthaltungen:

0

 

 

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt,

 

I. zur Finanzierung eines Gutachtens entsprechende Fördermittel einzuwerben, wenn diese eine ergebnisoffene vergleichende Prüfung beider Verkehrsmittel in einem Gutachten zulassen.

 

II. nach einem ggf. beschränktem Vergabeverfahren bei einem namhaften und anerkannten Gutachter eine ergebnisoffene vergleichende Machbarkeitsstudie zur Realisierung

a. eines Höherwertigen Bussystems (BHLS) und

b. einer Straßenbahn

in Auftrag zu geben. Der wettbewerblich ermittelte Gutachter soll erfolgreiche Expertise in Machbarkeitsstudien für öffentliche Verkehrssysteme (für Bus/BHLS als auch für Straßenbahnen) vorweisen können und die Prüfung ergebnisoffen durchführen.

 

Den Gegenstand des Gutachtens (Trassierungen etc.) wird im Rahmen des Workshops am 30.01.2023 erarbeitet und anschließend im Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität sowie im Rat der Stadt Hagen beraten und beschlossen.

 

Der beauftragte Gutachter wird in der Ausschreibung dazu verpflichtet, in enger Abstimmung mit den Fördermittelgebern wie z. B. Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), Land NRW und Bund die entsprechenden Fördermittel für die Varianten BHLS und StraB darzustellen.

 

Mit einer Projektion der jährlichen Betriebskosten für mindestens einen 10-Minuten-Takt auf den Korridoren (Starke Achsen) ist das Gutachten abzurunden.

 

Die Ergebnisse des zu erstellenden Gutachtens müssen als Grundlage für die „Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im öffentlichen Personennahverkehr“ nutzbar sein.

 

Der Kämmerer wird ermächtigt, die dazu notwendigen Haushaltsmittel aus nicht abflienden Restmitteln oder überplanmäßig einzustellen.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

CDU

13

 

 

SPD

 

 

12

Bündnis 90/ Die Grünen

7

 

 

AfD

 

5

 

Hagen Aktiv

3

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

 

 

3

FDP

2

 

 

Die Linke.

 

 

2

HAK

2

 

 

 

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

28

Dagegen:

5

Enthaltungen:

17

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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