22.09.2022 - 6.17 Teiländerung des Flächennutzungsplanes Nr. 111 ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

a) Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und der privaten Belange die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen der Verwaltung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die im Sitzungssaal ausgehängte und zu diesem Beschluss gehörende Teiländerung des Flächennutzungsplanes Nr. 111 Einzelhandel Revelstraße nach den §§ 2, 3 und 5 des BauGB in der zurzeit gültigen Fassung. Dem Plan ist die Begründung (Teil A) vom 16.08.2022 und der Umweltbericht (Teil B) vom 16.08.2022 beigefügt, welche Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift sind.

 

Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich der Teiländerung des Flächennutzungsplanes Nr. 111 Einzelhandel Revelstraße umfasst die Flurstücke 43, 44, 290, 294, 295, 346 (teilw.), 422, 423 (teilw.), 424 und 425, Flur 5, Gemarkung Vorhalle, das Flurstück 565 (teilw.), 561 (teilw.), 563 (teilw.), 944 (teilw.), Flur 6, Gemarkung Vorhalle sowie das Flurstück 661 (teilw.), Flur 4, Gemarkung Vorhalle. Das Plangebiet befindet sich an der Ecke Ophauser Straße und Revelstraße.

 

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Plan zu entnehmen. Dieser Plan im Maßstab 1:3000 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt

 

Nach dem abschließenden Beschluss wird der beschlossene Plan der Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung vorgelegt. Die Bezirksregierung hat 3 Monate Zeit zur Prüfung. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird die Teiländerung des Flächennutzungsplanes rechtswirksam und das Verfahren ist abgeschlossen.

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Abstimmungsergebnis:

 

 X

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage