23.06.2022 - 6.13 Zusammenschluss der Sparkasse HagenHerdecke mit...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Schulz trägt redaktionelle Korrekturen für den beschlussvorschlag vor, die er anschließend zur Beschlussfassung stellt.

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Beschluss:

 

I. Der Rat der Stadt Hagen weist die in die Zweckverbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes der Städte Hagen, Halver, Herdecke, und Lüdenscheid entsandten Vertreter an, in der Zweckverbandsversammlung am 16.08.2022 bei der Wahl des Vorsitzenden der Zweckverbandsversammlung und dessen Stellvertreter nach § 4 des öffentlich-rechtlichen Vertrages für folgende Personen zu stimmen:

 

a) Vorsitzender der Zweckverbandsversammlung:

Wahl der vom Rat der Stadt Lüdenscheid vorgeschlagenen Person

 

b) Erster stellvertretender Vorsitzender der Zweckverbandsversammlung:

rg Klepper, Vertreter der Stadt Hagen

 

c) Zweite stellvertretende Vorsitzende der Zweckverbandsversammlung:

Wahl der vom Rat der Stadt Herdecke vorgeschlagenen Person

 

II. Der Rat der Stadt Hagen weist die in die unter I. genannte Zweckverbandsversammlung entsandten Vertreter an, bei der Wahl des Verbandsvorstehers und dessen Stellvertreter nach § 5 des öffentlich-rechtlichen Vertrages für folgende Personen zu stimmen:

 

a) Verbandsvorsteher:

Erik O. Schulz, Oberbürgermeister der Stadt Hagen

 

b) Stellvertretender Verbandsvorsteher:

Sebastian Wagemeyer, Bürgermeister der Stadt Lüdenscheid

 

III. Der Rat der Stadt Hagen weist die in die unter I. genannte Zweckverbandsversammlung entsandten Vertreter an,

 

a) Herrn Jörg Klepper als Mitglied der Zweckverbandsversammlung zur Unterzeichnung verpflichtender Erklärungen zu bestimmen und

 

b) den Bestellungen des in der Verbandsversammlung vorgeschlagenen Schriftführers und des stellvertretenden Schriftführers zuzustimmen.

 

IV. Der Rat der Stadt Hagen weist die in die unter I. genannte Zweckverbandsversammlung entsandten Vertreter an, den Erlass der als Anlage 3 zur Drucksache 0551-1/2022 beigefügten Satzung für die Sparkasse an Volme und Ruhr zu beschließen.

 

V. Der Rat der Stadt Hagen weist die in die unter I. genannte Zweckverbandsversammlung entsandten Vertreter an, bei der Wahl des Vorsitzenden des Verwaltungsrates und dessen Stellvertreter nach § 6 Abs. 3 des öffentlich-rechtlichen Vertrages für folgende Personen zu stimmen:

 

a) als vorsitzendes Mitglied:

Herrn Jörg Klepper

 

b) zum / zur 1. Stellvertreter/in des / der Vorsitzenden:

Wahl der vom Rat der Stadt Lüdenscheid vorgeschlagenen Person

 

c) zum / zur 2. Stellvertreter/in des / der Vorsitzenden:

Wahl der vom Rat der Stadt Herdecke vorgeschlagenen Person

 

VI. Der Rat der Stadt Hagen weist die in die unter I. genannte Zweckverbandsversammlung entsandten Vertreter an, bei der Wahl der sachkundigen Mitglieder und deren Stellvertretern die im folgenden benannten Personen für den einheitlichen Wahlvorschlag r den Verwaltungsrat zu benennen und für diesen Wahlvorschlag zu stimmen:

 

als sachkundige Mitglieder als Stellvertreter/in

1. Thomas Walter Gerhard Romberg

2. Erik O. Schulz Rainer Voigt

3. rg Fritzsche  Elke Freund

4. Michael Gronwald  Pina Ribaudo

5. Claus Rudel Kevin Niedergriese

6.rg Meier Dietmar Thieser

7. Lisa Kristin Oheim Andrea Buczek

8. diger Hentschel Marvin Hasenberg

9. Christian Mechnich       Anja Engelhardt

 

VII. Darüber hinaus weist der Rat der Stadt Hagen die in die unter I. genannte Zweckverbandsversammlung entsandten Vertreter an, bei der Wahl der sachkundigen Mitglieder und deren Stellvertretern für die vom den Räten der Städte und Gemeinden Lüdenscheid, Herdecke, Halver, Schalksmühle und Herscheid benannten Personen im Rahmen eines einheitlichen Wahlvorschlags zu stimmen.

 

VIII. Der Rat der Stadt Hagen weist die in die unter I. genannte Zweckverbandsversammlung entsandten Vertreter an, bei der Wahl des/der Beanstandungsbeamten im Verwaltungsrat und dessen Stellvertreter für folgende Personen zu stimmen:

 

a) Beanstandungsbeamter:

Erik O. Schulz, Oberbürgermeister der Stadt Hagen

 

b) Stellvertretender Beanstandungsbeamter:

Sebastian Wagemeyer, Bürgermeister der Stadt Lüdenscheid

 

IX. Der Oberbürgermeister wird zu allen Handlungen ermächtigt, die zur Umsetzung der Beschlüsse zu I. bis VIII. erforderlich sind.

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Abstimmungsergebnis:

 

X

 Einstimmig beschlossen