23.06.2022 - 6.30 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3/22 (711) ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen stimmt dem Antrag des Vorhabenträgers vom 14.12.2021, ergänzt und aktualisiert am 10.04.2022, zu und beschließt die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3/22 (711) Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage westlich Deipenbrink gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

 

Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3/22 (711) Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage westlich Deipenbrink liegt im Stadtbezirk Eilpe/Dahl, Gemarkung Dahl, Flur 7 und umfasst die Flurstücke 238, 239 und 249. Das Plangebiet befindet sich westlich der Bundesautobahn A 45. Das Plangebiet umfasst ca. 5 ha.

 

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan zu entnehmen. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

chster Verfahrensschritt

 

Als nächster Verfahrensschritt wird die frühzeitige Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

CDU

13

 

 

SPD

12

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

6

 

 

AfD

 

4

 

Hagen Aktiv

3

 

 

FDP

2

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

3

 

 

Die Linke

2

 

 

HAK

1

 

 

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

43

Dagegen:

4

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage