23.06.2022 - 6.5 Bestellung eines stimmberechtigten Vertreters b...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.5
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 23.06.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:03
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB2/S-BC - Strategisches Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Judith Hundertmark
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, Herrn Martin Scholz als stimmberechtigten Vertreter der Stadt Hagen in die noch anzuberaumende ordentliche Gesellschafterversammlung der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem. GmbH sowie in die ordentliche Gesellschafterversammlung der HaWeD Hagener Werk- und Dienstleistungs-GmbH zu entsenden.
2. Ausschließlich für den Fall einer plötzlichen Verhinderung des unter 1. bestellten Vertreters bestellt der Rat der Stadt Hagen Herrn Rainer Voigt als stimmberechtigten Vertreter für die unter 1. genannten Gesellschafterversammlungen.
3. Er wird vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses zu Drucksache 0480/2022, die im nichtöffentlichen Teil beraten wird, beauftragt, in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem. GmbH
- den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 in der vorgelegten Form festzustellen und der vorgeschlagenen Ergebnisverwendung zuzustimmen,
- die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2021 zu entlasten sowie
- den vorgeschlagenen Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu bestellen.
4. Er wird vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses zu Drucksache 0480/2022, die im nichtöffentlichen Teil beraten wird, beauftragt, in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der HaWeD Hagener Werk- und Dienstleistungs-GmbH
- den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 in der vorgelegten Form festzustellen und der vorgeschlagenen Ergebnisverwendung zuzustimmen,
- die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2021 zu entlasten sowie
- den vorgeschlagenen Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu bestellen.
