23.06.2022 - 5.1 Vorschlag der SPD-Fraktionhier: Beitritt zur In...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Rudel erläutert den in der Bezirksvertretung Mitte eingebrachten Antrag der SPD-Fraktion. Aus Sicht der SPD-Fraktion wäre die Eugen-Richter-Straße dafür prädestiniert, als Tempo-30-Zone eingerichtet zu werden. Er berichtet, dass die Bezirksvertretung Mitte, der Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität und auch die Verwaltung sich für einen Betritt zur Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeit“ ausgesprochen haben.

Er macht deutlich, dass die SPD-Fraktion nicht im gesamten Hagener Stadtgebiet ein Tempolimit von 30 km/h einführen möchte. Dies sei auch nicht das Ziel der Initiative.

Herr Rudel kritisiert, dass es sich bei dem gemeinsamen von den Fraktionen CDU, Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI und den Ratsgruppen FDP und HAK eingereichten Sachantrag (Anlage 3) lediglich um ein Bekenntnis handelt und die Auswirkungen dessen äußerst gering sein werden. Eine Verkehrswende sei damit nicht umsetzbar. Bei den Bürgerinnen und Bürgern gebe es mittlerweile ein Umdenken in Bezug auf den Verkehr. Herr Rudel fordert, allein für die Anpassung der Kräfteverhältnisse, auf bestimmten Straßen ein Tempolimit von 30 km/h einzuführen.

Ziel der SPD-Fraktion ist es, dass die Stadt Hagen selbst entscheiden kann, an sinnvollen Stellen eine Höchstgeschwindigkeit vom 30 km/h festzulegen.

Zusätzliche positive Effekte eines Tempolimits von 30 km/h sind ein verringerter Schadstoffausstoß sowie ein verringerter Verkehrslärm.

Er wirbt dafür, der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeit“ beizutreten.

 

Herr Klepper bringt den Sachantrag der Fraktionen CDU, Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI sowie der Ratsgruppen FDP und HAK ein.

Er ist der Meinung, dass die Städte die Entscheidungsfreiheit haben müssen, an bestimmten Stellen eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h einführen zu dürfen.

Herr Klepper widerspricht den Ausführungen von Herrn Rudel. Die Initiative fordere einen Paradigmenwechsel. Auf der Homepage der Initiative ist folgendes Zitat zu finden: „Der Kommunale Spitzenverband plädiert dafür, Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit außerhalb von Hauptstraßen auszuprobieren.“ Diese Aussage werde im Kurzpapier noch konkretisiert: „Wir sehen Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und einer Strategie zur Aufwertung öffentlicher Räume.“.

Für ihn bedeute dies, grundsätzlich ein Tempolimit von 30 km/h einzuführen und dies lediglich an ausgewählten Stellen für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h aufzuheben. Diese Vorstellung teilt die CDU-Fraktion nicht.

Herr Klepper spricht sich für eine selbstbestimmte Einführung eines Tempolimits von 30 km/h an bewusst gewählten Stellen aus.

Er plädiert dafür, dieses Begehren über die drei Hagener Bundestagsabgeordneten, die alle Teil der Regierungskoalition sind, bei der Bundesregierung platzieren zu lassen. Er bittet darum, dem gemeinsamen Antrag zuzustimmen.

 

Frau Sieling erklärt, dass die AfD-Fraktion einen Betritt zur Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeit“ ebenfalls kritisch sieht und stimmt im Wesentlichen den Ausführungen von Herrn Klepper zu. Zusätzlich ergänzt sie, dass der ADAC statistisch widerlegt habe, dass die Verkehrssicherheit durch eine Einführung eines Tempolimits von 30 km/h erhöht werde. Dazu kommt, dass aufgrund der reduzierten Durchschnittsgeschwindigkeit die Hagener Straßenbahn AG mehr Busse und mehr Personal einsetzen müsste. Ebenso würden Raserinnen und Raser, die sich jetzt schon nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, auch kein Tempolimit von 30 km/h einhalten. Daher kann die AfD-Fraktion einem Beitritt zur Initiative nicht zustimmen.

 

Herr F. Schmidt erläutert, dass seiner Meinung nach drei Jahre nach dem Ausrufen des Klimanotstandes die Themen Umweltschutz, Klimaschutz und Mobilität zu einem alles beherrschenden Thema in Hagen geworden seien. Diesen Umstand unterstützt die Fraktion Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI.

Jedoch ist Herr Schmidt der Meinung, dass die umzusetzenden Maßnahmen angemessen sein müssen.

Er führt aus, dass für die vergangene Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität insgesamt 16 Anträge bezüglich Mobilität eingereicht wurden, aber die letzte Sitzung des Infrastruktur- und Bauausschusses mangels Tagesordnungspunkten abgesagt werden musste, obwohl erst ein Jahr seit der Hochwasserkatastrophe vergangen ist.

Herr Schmidt sieht viele Ansätze, aber kein konsequentes Konzept dahinter.

Seiner Meinung nach widerspricht sich die Initiative. Zum einen setzt sich die Initiative für eine Herabsetzung der Regelgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften ein, zum anderen sei es nicht das Ziel, flächendeckend und ausnahmslos ein Tempolimit von 30 km/h einzuführen.

Stand jetzt könne ein Tempolimit von 30 km/h nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht.

Die Aussagen der SPD-Fraktion, nicht flächendeckend ein Tempolimit von 30 km/h einzuführen widerspreche den Zielen der Initiative.

Herr Schmidt merkt an, dass die Bürgerinnen und Bürger vor ihrer eigenen Haustür gerne eine Tempo-30-Zone eingerichtet haben wollen, wenige Meter weiter aber nicht mehr gebremst fahren möchten. Objektive Gründe sind aber schwierig zu benennen.

Die Fraktion Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI unterstützt daher den Sachantrag der Fraktionen CDU, Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI sowie der Ratsgruppen FDP und HAK.

 

Herr Hentschel erklärt, dass die Ratsgruppe Die Linke. zu dieser Thematik ein gespaltenes Verhältnis habe. Herr Hentschel befürchtet nicht, dass durch den Beitritt zur Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeit“ flächendeckend ein Tempolimit von 30 km/h eingeführt werden wird.

Seiner Meinung nach sollte in reinen Wohngebieten grundsätzlich ein Tempolimit von 30 km/h herrschen. Er führt aus, dass sich die Auswirkungen eines Unfalls mit 30 km/h oder mit 50 km/h maßgeblich unterscheiden.

Abschließend teilt Herr Hentschel mit, dass die Ratsgruppe Die Linke. den Antrag der SPD-Fraktion unterstützt.

 

Herr Rudel betont, dass es wichtig ist zu benennen, welche Ziele die Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeit“ verfolgt. Er betont, dass es sich um eine Initiative des Deutschen Städtetages handelt und sie nicht von einer Umweltorganisation ins Leben gerufen wurde.

Er merkt an, dass sowohl die Bezirksvertretung Mitte als auch der Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität den Antrag einstimmig beschlossen haben. Daher dachte er, dass die Grundsatzdiskussion im Fachausschusses geführt wurde. Er befürchtet, dass der Beitritt von den Anwesenden kritisch gesehen wird, da es sich um einen Vorschlag der SPD-Fraktion handelt.

Aus dem Beitritt zur Initiative ergibt sich keine Verpflichtung bestimmte Maßnahmen umzusetzen. Er bemisst jedoch den Einfluss auf eine Änderung der Straßenverkehrsordnung als Mitglied der Initiative höher ein, als denjenigen, der drei Bundestagesabgeordneten.

Herr Rudel merkt an, dass selbst aktuell kaum in der Innenstadt mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h gefahren werden kann.

Abschließend weist er auf die Signalwirkung hin, wenn der Rat der Stadt Hagen heute den Beitritt zur Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeit“ ablehnt.

 

Herr Gronwald erklärt, dass der Bundestag am 17.01.2020 einen Auftrag an den Bund formuliert habe, im Rahmen sicherer Radverkehre im Straßenverkehr den Kommunen die Möglichkeit zu eröffnen, von der innerörtlichen Regelhöchstgeschwindigkeit von 50 km/h nach eigenem Ermessen, auch auf Hauptstraßen, abzuweichen. Das Thema „Mehr Radverkehr mit mehr Verkehrssicherheit“ ist beispielsweise auch am 17.08.2022 bis 19.08.2022 Thema im 60. Deutschen Verkehrsgerichtstag. Um überhaupt die Möglichkeit zu haben, nach eigenem Ermessen Tempo-30-Zonen einzurichten, ist eine Änderung der Straßenverkehrsordnung notwendig.

Herr Gronwald bittet darum, die Thematik den Fachleuten zu überlassen. Daher schlägt er vor, den gemeinsamen Sachantrag der Fraktionen CDU, Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI sowie der Ratsgruppen FDP und HAK um die folgenden Beschlusspunkte 5 und 6 zu erweitern:

5. Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, Kontakt mit der Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST) aufzunehmen und abzuklären, ob sie an dem Auftrag der Bundesregierung vom 17.01.2020 an den Bund, die Kommunen selbständig entscheiden zu lassen von der Regelhöchstgeschwindigkeit von 50 km/h in geschlossenen Ortschaften  abzuweichen, beteiligt ist. Wenn nicht abzuklären, wie eine Beteiligung eingebracht werden kann.

6. Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, Kontakt mit dem Deutschen Verkehrsgerichtstag aufzunehmen und dieses Thema unter dem Punkt Mehr Radverkehr mit mehr Verkehrssicherheit auf der nächsten Sitzung des Verkehrsgerichtstag, am 18.08.2022, in Goslar, zu diskutieren. Sollte das nicht möglich sein, dieses Thema als eigenen Tagesordnungspunkt bei der übernächsten Sitzung des Verkehrsgerichtstag 2023 zu beantragen..

Abschließend weist er darauf hin, dass einerseits großer Aufwand und andererseits vermehrte Gefahrenpotentiale entstehen, wenn an jeder Kreuzung an einer Hauptverkehrsstraße ein Tempo-50-Schild aufgestellt wird.

 

Herr König kritisiert, dass die Sachanträge der Fraktionen CDU, Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI sowie der Ratsgruppen FDP und HAK und der Fraktion Hagen Aktiv nicht nachvollziehbar sind, da diese nicht in Papierform vorliegen. Er stellt einen Geschäftsordnungsantrag, die Beratung dieses Tagesordnungspunktes zu unterbrechen und alle Anträge in Papier auszulegen. Erst dann könne eine Beratung sinnvoll erfolgen.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz weist darauf hin, dass es gängige Praxis im Rat ist, Sachanträge, die ausschließlich einen Beschluss und keine Begründung beinhalten, lediglich auf die Leinwand zu projizieren. Ebenso ist die Möglichkeit, in der laufenden Sitzung mündliche Änderungsanträge zu formulieren von der Geschäftsordnung des Rates ausdrücklich vorgesehen.

Er lässt über den Geschäftsordnungsantrag von Herrn König abstimmen.

 

 

Beschlussvorschlag

 

Die Beratung des Tagesordnungspunktes I.5.1 „Vorschlag der SPD-Fraktion; hier: Beitritt zur Initiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeit" wird unterbrochen, bis die Verwaltung beide Änderungsanträge in Textform zur Verfügung gestellt hat.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

[Anmerkung der Schriftführung: Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird unterbrochen und nach der Beratung des Tagesordnungspunktes I.6.32 „Aktualisierung und Fortschreibung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes“ wieder aufgenommen. Aufgrund der Übersichtlichkeit erfolgt die Protokollierung, abweichend vom zeitlichen Ablauf, im Folgenden.]

 

 

Herr Ludwig ist der Meinung, dass der Beitritt zur Initiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeit" ein Schritt in die richtige Richtung ist und als positives Zeichen vollzogen werden sollte. Er erklärt, dass sich der Verkehrsraum, der den einzelnen Teilnehmerinnen und Teilnehmern zur Verfügung steht, nicht vermehren lässt. Die Zahl der schwächeren Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer wird in den kommenden Jahren voraussichtlich ansteigen.

Dem Argument, dass der ÖPNV aufgrund des vermehrten Tempolimits von 30 km/h ausgebremst werden wird, widerspricht Herr Ludwig entschieden. Er sagt, dass der ÖPNV im Schnitt eine Geschwindigkeit von etwa 15 km/h habe. Der ÖPNV könnte lediglich durch eigene Fahrspuren beschleunigt werden, die wiederum mit Radfahrenden geteilt werden könnten.

Abschließend erklärt Herr Ludwig, dass viele andere Städte dieser Initiative schon beigetreten seien und kritisiert, dass der Rat der Stadt Hagen hier einen eigenen Weg gehen möchte.

 

Herr Meier betont, dass es nicht das Ziel ist, flächendeckend ein Tempolimit von 30 km/h einzuführen. Die Städte sollen dies selbst in eigener Verantwortung entscheiden und neue Möglichkeiten erproben können. Dies habe der ehemalige Präsident des Deutschen Städtetages gesagt, unter dessen Federführung diese Initiative gegründet wurde.

Herr Meier erklärt, dass nicht nur Städte mit einem Bürgermeister der SPD dieser Initiative beigetreten sind und betont, dass es sich nicht um einen ideologischen Antrag handele. Es handele sich um einen validen Beitrag zur Mobilitätswende.

Er berichtet weiter, dass in der Bezirksvertretung Mitte viele Bürgerinnen und Bürger Eingaben machen, ein Tempolimit von 30 km/h einzuführen. Im Weiteren führt er Beispiele aus, in denen in Altenhagen ein Tempolimit von 30 km/h sinnvoll sein kann. Insbesondere ein häufiger Wechsel von der Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h und 30 km/h führt zu regelmäßigen Verkehrsbehinderungen. Aufgrund der aktuellen Straßenverkehrsordnung ist hier aber eine durchgängige Einführung einer Höchstgeschwindigkeit vom 30 km/h nicht möglich.

Als weiteres Beispiel führt Herr Meier die Rembergstraße an. Eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h würde den Fahrfluss sowohl von Auto- als auch von Radfahrenden erheblich störungsfreier gestalten.

Als weiteres Beispiel führt er die Buscheystraße an. Dort beschweren sich Anwohnerinnen und Anwohner regelmäßig über den Verkehrslärm, welcher aufgrund der Beschleunigung an den Wechseln zwischen den verschiedenen Tempozonen verursacht wird. Auch hier könnte ein flächendeckendes Tempolimit von 30 km/h Abhilfe schaffen.

Herr Meier betont, dass die Argumentation, es solle flächendeckend ein Tempolimit von 30 km/h auf Hagener Stadtgebiet eingeführt werden, schlichtweg falsch ist. Es handelt sich lediglich um eine Option, nicht aber um einen Zwang.

Ziel ist es, dass die Planungshoheit bei den Städten und nicht bei der Straßenverkehrsordnung liegt.

Aus Sicht der SPD-Fraktion ist es ein völlig falsches Signal an die Bevölkerung, dieser Initiative nicht beizutreten.

Abschließend fordert er die Bürgerinnen und Bürger auf, weiterhin Eingaben zu machen.

 

Herr König betont, dass die Verwaltung zusammen mit der Politik aufgrund von nachvollziehbaren Kriterien entscheiden kann, an welchen Stellen Geschwindigkeitsbegrenzungen aufgestellt werden. Der eingereichte Sachantrag möchte dies auf Basis von „objektiven Daten“ machen. Eine Definition, was „objektive Daten“ sind, wird aber nicht geliefert.

Ziel ist es nicht, den Klimawandel durch ein Tempolimit von 30 km/h aufzuhalten. Vielmehr soll die Lebensqualität von Menschen, die an Hauptstraßen wohnen, verbessert werden.

Herr König erklärt, wie schwierig es bei der aktuellen Rechtslage ist, Tempo-30-Zonen einzurichten. Jetzt muss die Verwaltung begründen, weshalb eine Tempo-30-Zone errichtet werden soll. Durch die von der Initiative geforderte Gesetzesänderung müsste begründet werden, warum von einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h abgewichen werden soll. Es handelt sich letztendlich um eine Beweislastumkehr.

Herr König kritisiert die ergänzten Beschlusspunkte von Herrn Gronwald. Die Einspeisung von Themen in überörtliche Gremien sei nicht von Erfolg gekrönt und würde die Verwaltung zu viel Arbeitszeit kosten. Er wirbt dafür, diese beiden Punkte nicht zu beschließen.

 

Herr Thieser stimmt Herrn König zu und betont, dass die Stadt Hagen keinen Einfluss auf die Tagesordnung des Deutschen Verkehrstages habe.

Er ist davon überzeugt, dass der Antrag auf Beitritt zur Initiative mehr Zuspruch erhalten hätte, wenn dieser nicht von der SPD-Fraktion gestellt worden wäre. Bisher haben auch alle Gremien diesem Antrag zugestimmt. Lediglich die CDU-Ratsfraktion spreche sich dagegen aus.

Er regt an, den vor kurzem veröffentlichten Koalitionsvertrag der NRW-Landesregierung zu lesen, der sich auch mit dem Thema beschäftigt.

 

 

Herr Eiche ist der Meinung, dass es sich bei Tempo 30 um ein hochideologisches Thema handelt. Auf der Altenhagener Straße sind seiner Meinung nach nicht die wechselnden Tempo-30- und Tempo-50-Zonen für die Verkehrsprobleme verantwortlich zu machen, sondern die Fußgängerüberwege und der sich gerade im Ausbau befindliche Buskap. Dies aber als Schluss für eine flächendeckend Tempo-30-Zone zu nutzen, hält er für grundlegend falsch. Er befürchtet, dass im Endeffekt doch flächendeckend eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h eingeführt werden soll.

Seiner Kenntnis nach sind die Busse so konstruiert, dass sie bei Geschwindigkeit vom 50 km/h den geringsten Schadstoffausstoß verursachen.

Die AfD-Fraktion kann sich aber auch dem Sachantrag nicht anschließen.

 

Herr Klepper stellt klar, dass der Antrag der SPD-Fraktion nicht aus ideologischen Gründen abgelehnt wird. Die CDU-Fraktion spricht sich auch nicht gegen eine Einführung von Tempo-30-Zonen aus. Das Ziel muss aber sein, dass die Stadt Hagen über die Einführung von Tempo-30-Zonen entscheidet und nicht eine Initiative. Es muss dort eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h eingeführt werden, wo es aus Sicht der Stadt Hagen sinnvoll erscheint. Diese Freiheit wird der Stadt Hagen aber von der Initiative genommen, in dem sie überall eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h einführen möchte.

Er betont, dass beide Fraktionen in der Sache nah beieinander sind.

Er wirbt abschließend für den vorgelegten Sachantrag mit den Ergänzungen von Herrn Gronwald.

 

Frau Buczek stellt einen Geschäftsordnungsantrag auf Abschluss der Rednerliste gem. § 15 Abs. 2 lit. d) der Geschäftsordnung des Rates.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz lässt über den Geschäftsordnungsantrag abstimmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

 

1

 

CDU

 

11

 

SPD

1

11

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

7

 

AfD

4

 

 

Hagen Aktiv

 

2

 

FDP

1

1

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

 

3

 

Die Linke

 

2

 

HAK

 

1

 

 

 

X

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

Dafür:

6

Dagegen:

39

Enthaltungen:

0

 

 

Herr Oberbürgermeister Schulz stellt fest, dass der Geschäftsordnungsantrag abgelehnt wurde.

 

Frau Pfefferer zeigt sich über die hitzig geführte Debatte verwundert. Sie persönlich hat keinerlei Bedenken im gesamten Stadtgebiet eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h einzuführen.

 

Herr Keune fasst den Beratungsgang des in der Bezirksvertretung Mitte eingebrachten SPD-Antrags, die Stellungnahme der Verwaltung und die Initiative kurz zusammen. Seiner Meinung nach stehen die der Initiative beitretenden Städte nicht hinter allen Aussagen. Die Stadt Hagen hat nun die Möglichkeit, der Initiative direkt beizutreten oder die vier Punkte, die auch im SPD-Vorschlag aufgeführt sind, zu erklären. Die von Herrn Klepper zitierten Ausführungen der Internetseite der Initiative stehen mit diesen vier Punkten in keinem direkten Zusammenhang.

Herr Keune verliest die vier Punkte und stellt dar, dass diese unproblematisch vom Rat der Stadt Hagen und der Verwaltung erklärt werden können.

 

Herr Gronwald argumentiert für die von ihm formulierten Beschlussergänzungen und verweist darauf, dass in den genannten Gremien die Fachleute für diese Thematik sitzen. Bei diesen ist die Chance, eine Änderung der Straßenverkehrsordnung herbeizuführen, am größten.

 

Herr Thielmann stellt fest, dass inhaltlich alle das Selbstbestimmungsrecht der Kommune festschreiben möchten, dazu aber kein Beitritt zur Initiative notwendig ist. Die Initiative hat lediglich deklaratorischen Charakter. Er spricht sich für den gemeinsamen Sachantrag aus.

 

Herr Hentschel merkt an, dass, wenn die Initiative lediglich deklaratorischen Charakter habe, die Stadt Hagen dieser auch ohne Schaden beitreten könne.

 

Herr Fritzsche bittet darum, die Punkte 1 bis 3 und 4 bis 6 getrennt voneinander abzustimmen.

 

 

Beschlussvorschlag der Fraktionen CDU, Hagen Aktiv, Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI sowie der Ratsgruppen FDP und HAK

 

4. Der Rat der Stadt Hagen lehnt ein allgemeines und flächendeckendes Tempolimit von 30 Kilometern pro Stunde ab. Darüber hinaus weist der Rat der Stadt Hagen auf die erhebliche Bedeutung des ÖPNV und des Wirtschaftsverkehrs auf den Hauptverkehrsstraßen hin.

 

5. Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, Kontakt mit der Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST) aufzunehmen und abzuklären, ob sie an dem Auftrag der Bundesregierung vom 17.01.2020 an den Bund, die Kommunen selbständig entscheiden zu lassen von der Regelhöchstgeschwindigkeit von 50 km/h i. g. Ortschaften  abzuweichen, beteiligt ist. Wenn nicht abzuklären, wie eine Beteiligung eingebracht werden kann.

 

6. Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, Kontakt mit dem Deutschen Verkehrsgerichtstag aufzunehmen und dieses Thema unter dem Punkt Mehr Radverkehr mit mehr Verkehrssicherheit auf der nächsten Sitzung des Verkehrsgerichtstag, am 18.08.2022, in Goslar, zu diskutieren. Sollte das nicht möglich sein, dieses Thema als eigenen Tagesordnungspunkt bei der übernächsten Sitzung des Verkehrsgerichtstag 2023 zu beantragen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

CDU

13

 

 

SPD

 

12

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

7

 

AfD

 

5

 

Hagen Aktiv

3

 

 

FDP

2

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

3

 

 

Die Linke

 

2

 

HAK

1

 

 

 

 

X

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

Dafür:

23

Dagegen:

26

Enthaltungen:

0

 

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass die Stadt Hagen der Städteinitiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr“ beitritt.

 

Damit erklärt der Rat:

 

1. Wir bekennen uns zur Notwendigkeit der Mobilitäts- und Verkehrswende mit dem Ziel, die Lebensqualität in unseren Städten zu erhöhen.

 

2. Wir sehen Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume.

 

3. Wir fordern den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom 17.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten.

 

4. Wir begrüßen ein vom Bund gefördertes begleitendes Modellvorhaben, das wichtige Einzelaspekte im Zusammenhang mit dieser Neureglung vertieft untersuchen soll (u. a. zu den Auswirkungen auf den ÖPNV, zur Radverkehrssicherheit und zu den Auswirkungen auf das nachgeordnete Netz), um ggf. bei den Regelungen bzw. deren Anwendung nachsteuern zu können.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

CDU

 

13

 

SPD

12

 

 

ndnis 90/ Die Grünen

7

 

 

AfD

 

5

 

Hagen Aktiv

 

 

3

rger für Hohenlimburg / Die PARTEI

 

3

 

FDP

 

2

 

Die Linke

2

 

 

HAK

 

1

 

 

 

X

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

Dafür:

22

Dagegen:

24

Enthaltungen:

3

 

 

 

Beschlussvorschlag der Fraktionen CDU, rger für Hohenlimburg / Die PARTEI sowie der Ratsgruppen FDP und HAK

 

1. Der Rat der Stadt Hagen bekennt sich zur Notwendigkeit der Mobilitäts- und Verkehrswende. Damit wollen wir die Lebensqualität in Hagen erhöhen und den Wirtschaftsstandort stärken.

 

2. Der Rat der Stadt Hagen sieht in ortsangemessenen Geschwindigkeitsvorgaben einen wichtigen Bestandteil für ein nachhaltiges gesamtstädtisches Mobilitätskonzept und die Grundlage für eine lebenswerte Stadt.

 

3. Der Rat der Stadt Hagen fordert deshalb die Bundesregierung auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kommunen ohne weitere Einschränkungen dort Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts anordnen können, wo sie dies auf Basis objektiver Daten für notwendig halten. Der Rat der Stadt Hagen bittet deshalb die örtlichen Bundestagsabgeordneten darum, diese Haltung an das Bundeskabinett sowie den Bundesverkehrsminister in geeigneter Weise heran zu tragen.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

CDU

13

 

 

SPD

10

1

 

Bündnis 90/ Die Grünen

7

 

 

AfD

 

5

 

Hagen Aktiv

3

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

3

 

 

FDP

2

 

 

Die Linke

 

2

 

HAK

1

 

 

 

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

40

Dagegen:

8

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen