12.05.2022 - 6.2 Zuleitung des Entwurfs des Jahresabschlusses 20...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 12.05.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:01
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Beate Wegehaupt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Unter anderem wurden Rückstellungen in Höhe von 7,8 Millionen Euro für das Emil-Schumacher-Museum gebildet. Damit ist die Sanierung des Museums gesichert.
Der Anteil der Rückstellungen für kulturelle Einrichtungen beträgt etwa 70 % der gesamten Rückstellungen für Hochbauten.
Herr König fragt sich, inwieweit die Kriterien für Rückstellungen auch bei anderen Einrichtungen angewendet worden sind.
Beim Emil-Schumacher-Museum gibt es einen Ansatz für die Sanierung der Trinkwasseranlage. Einen entsprechenden Ansatz für das Käthe-Kollwitz-Berufskolleg gebe es beispielsweise nicht, obwohl die gleiche Maßnahme ebenfalls mit konkreten Kosten beziffert und beplant wurde.
Er bittet den Fachbereich Rechnungsprüfung bei der Prüfung des Jahresabschlusses festzustellen, ob die Bewertungskriterien für das Bilden von Rückstellungen in allen Bereichen gleichmäßig angewendet wurden.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen nimmt den vom Stadtkämmerer aufgestellten und vom Oberbürgermeister bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2021 und des Lageberichtes der Stadt Hagen entgegen und leitet diese an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter.
Der Rat der Stadt Hagen beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss gem. § 102 Gemeindeordnung NRW, den Entwurf des Jahresabschlusses 2021 und des Lageberichtes der Stadt Hagen zu prüfen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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7,4 MB
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