31.03.2022 - 4.1 Anfrage der Fraktion Bürger für Hohenlimburg / ...

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Wortprotokoll

Herr Keune führt aus, dass aus seiner Sicht der Titel der Anfrage irreführend sei. Die Regelungen zu den Straßenausbaubeiträgen sind aufgrund des Beschlusses des Landtags NRW nicht abgeschafft, sondern modifiziert worden. Die privaten Anteile werden zukünftig nicht mehr mit 50 % sondern mit 100 % gefördert. Zu der Frage einer endgültigen Abschaffung soll bis Mitte 2023 ein Bericht vorgelegt werden, über den der aufgrund der Landtagswahl 2022 neu gegründete Landtag diskutiert und entscheidet.

Die Maßnahmen, die mit dem kürzlich beschlossenen Straßen- und Wegekonzept umgesetzt werden sollen, werden nicht bis zum 30.06.2023 umgesetzt und abgerechnet werden. Daher ist auch die spätere Beschlussfassung unschädlich.

 

Herr F. Schmidt kann nicht erkennen, weshalb der Titel der Anfrage irreführend sein soll. Er zitiert aus den Verlautbarungen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, dass das Vorliegen eines Konzeptes und nicht die Beschlussfassungen zu den einzelnen Maßnahmen maßgeblich seien. Da das Konzept aber erst am 17.02.2022 verabschiedet wurde, sei dies ein Ausschlussgrund. Er bittet um nähere Erläuterungen dazu.

 

Herr Keune erklärt, dass das Straßen- und Wegekonzept am 17.02.2022 beschlossen wurde. Auch wenn dies aktuell hinter dem festgesetzten Stichtag liege, habe die aktuelle Gesetzeslage lediglich eine Laufzeit bis Mitte 2023. In diesem Zeitraum wird keine der im Konzept festgeschriebenen Maßnahmen beendet und abgerechnet werden können. Daher greift die aktuelle Regelung nicht. Der Landtag NRW wird in den kommenden Jahren weitere Regelungen zu den Straßenausbaubeiträgen treffen müssen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=3714&TOLFDNR=320937&selfaction=print