31.03.2022 - 6.11 Förderschule Wilhelm Busch- Aufhebung des gebun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Der gebundene Ganztag an der Förderschule Wilhelm Busch wird nach § 81 Absatz 2 des Schulgesetzes NRW vom 15.02.2005 (GV.NRW. S. 202) in der zurzeit gültigen Fassung mit Ablauf des Schuljahres 2021/2022 aufgehoben. Ab dem Schuljahr 2022/2023 wird die Förderschule als Halbtagsschule weitergeführt.

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Abstimmungsergebnis:

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=3714&TOLFDNR=320853&selfaction=print