17.02.2022 - 5.1 Vorschlag der SPD-Fraktionhier: Verfassungsbesc...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 17.02.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:11
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- VB2 Vorstandsbereich für Finanzen, Controlling und interne Dienste
- Bearbeitung:
- Jan Blümel
Wortprotokoll
Herr König erläutert den Antrag der SPD-Fraktion. Er kritisiert das Vorgehen bei der Anpassung der Schlüsselzuweisungen und dass die faktische Erhöhung der Beträge durch die Gesetzesänderungen trotzdem zu einer Senkung der der Stadt Hagen zustehenden Mittel führt. Herr König hofft, dass die Verfassungsbeschwerden erfolgreich verlaufen werden.
Herr Klepper ist der Meinung, dass der Zuwachs in Höhe von 3 Millionen Euro trotz der Ausführungen von Herrn König eine Steigerung darstellt und die Stadt Hagen dadurch faktisch mehr Schlüsselzuweisungen in 2022 erhält, als es in 2021 der Fall war. Die CDU-Fraktion unterstützt das geplante Vorgehen der Verwaltung und setzt auf die Solidarität, die der Städtetag hier vorgibt.
Herr Fritzsche teilt die Ansicht, dass das Gemeindefinanzierungsgesetz in der vorliegenden Form verfassungswidrig ist und begrüßt, dass die Verwaltung dem vom Städtetag aufgezeigten Weg folgt. Er bittet die CDU-Fraktion darum, bei der Landesregierung dafür zu werben, das Gesetz zu ändern.
Herr Gerbersmann erklärt, dass auch die Verwaltung der Meinung ist, dass das Verfahren der fiktiven Hebesätze nicht angemessen ist. Ob dies jedoch ausreichend ist, so dass eine Verfassungsbeschwerde erfolgreich sein wird, werden die Musterprozesse zeigen. Für die Verwaltung ist es selbstverständlich, dass sich an den Kosten der Musterprozesse beteiligt wird, da sie von dem Ergebnis auch profitiert. Mittlerweile gibt es ein Musterschreiben zur Einlegung der notwendigen Rechtsmittel gegen den GFG-Bescheid. Diese werden von der Verwaltung fristwahrend eingelegt.
Herr Hentschel äußert seine Theorie, dass von der geänderten Rechtslage insbesondere Gemeinden im ländlichen Raum profitieren, die überwiegend, wie die Landesregierung, CDU-geführt sind.
Herr F. Schmidt zeigt sich verwundert, wie Herr Klepper durch seine Argumente die Gesetzesänderung der Landesregierung zu rechtfertigen versucht. Seiner Meinung nach ist die Änderung des Gemeindefinanzierungsgesetzes unzweifelhaft nachteilig für kreisfreie Städte. Er möchte wissen, ob es eine Einschätzung gibt, wie lange die Musterprozesse vermutlich dauern werden.
Herr Gerbersmann erklärt, dass die Verwaltung von mehreren Jahren ausgeht.
Herr Oberbürgermeister Schulz erklärt, dass das Vorgehen mittels Musterklagen gemeinsam über Parteigrenzen hinweg beschlossen wurde und plädiert dafür, dem SPD-Antrag nicht zuzustimmen.
Herr König erklärt, dass die SPD-Fraktion den Antrag nicht weiter aufrecht erhält und hofft auf einen gemeinsamen Erfolg.
Beschluss:
Der Kämmerer wird gebeten, die bereits ab diesem Jahr verminderten Schlüsselzuweisungen zu beziffern, die durch die Änderung des Gemeindefinanzierungsgesetzes nicht mehr nach Hagen fließen werden. Der Kämmerer gibt Auskunft darüber, ob das fehlende Geld aus dem Finanzausgleich des Landes im Doppelhaushalt 2022/2023 berücksichtigt wurde.
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, sich für die Großstadt Hagen an der vom Städtetag NRW vorbereiteten Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung des vom Landtag beschlossenen Gemeindefinanzierungsgesetztes zu beteiligen.
Anlagen zur Vorlage
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