17.02.2022 - 3.1 Zukünftige Unterbringung der Förderschule Wilhe...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr König berichtet zu dieser Thematik von der Diskussion im Schulausschuss im Rahmen des Haushaltsplanentwurfs. Demnach müsse jede Maßnahme, die bisher nicht im Haushaltsplanentwurf enthalten ist, durch eine andere Maßnahme kompensiert werden. Er schließt daraus, dass mit der Umsetzung des in der Vorlage beschriebenen Vorgehens eine andere Baumaßnahme aus den Bereichen Schule oder Kita nicht realisiert werden kann. Er möchte wissen, ob die Verwaltung eine entsprechende Maßnahme schon ausgewählt habe und wann ein politischer Beschluss darüber gefasst werden soll.

Weiter möchte Herr König wissen, ob die Bezirksregierung den neuen Standort besichtigt hat und mit dem Vorgehen einverstanden ist.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz erklärt, dass die Verwaltung nicht geplant habe, eine andere Maßnahme zu streichen. In einem ersten Schritt sollen die notwendigen Arbeiten und deren Umfang bestimmt werden. Anschließend wir verwaltungsintern ein Umsetzungsvorschlag entwickelt.

Er betont, dass die Umsetzung der Maßnahme ein dringlicher Wunsch der Bezirksregierung war. Die Unterbringung der Schule an ihrem jetzigen Standort war eine gemeinsame Entscheidung mit der Bezirksregierung.

 

Frau Kaufmann erklärt, dass eine Besichtigung bisher nicht stattgefunden habe, aber ein gemeinsamer Termin mittlerweile gefunden wurde. Das Gebäude selbst ist der Schulaufsichtsbehörde seit längerer Zeit bekannt.

Die Umbau- und Instandsetzungsarbeiten sollen erst beginnen, wenn die Schulaufsichtsbehörde ihre Zustimmung zur Gesamtmaßnahme gegeben hat. Nach dem Ortstermin wird der Fachbereich Gebäudewirtschaft eine entsprechende Planung nebst Kostenschätzung und zeitlicher Perspektive erstellen. Anschließend werden die zuständigen Gremien informiert und die Planungen zur Entscheidung vorgelegt.

 

Herr Hentschel zitiert aus der Vorlage, dass das neue Gebäude für Sekundarschülerinnen und Sekundarschüler geeignet ist, aber nicht Primarschülerinnen und Primarschüler. Er fragt nach den Unterschieden und weshalb für eine Gruppe das Gebäude nutzbar ist und für die andere nicht.

 

Frau Kaufmann erklärt, dass es sich um eine Frage der Eignung des Gebäudes handelt. Die Unterschiede ergeben sich im Wesentlichen aus den Größenunterschieden aufgrund des Alters und der Notwendigkeit der Nutzung von Fachräumen, die zum Teil im Gebäude vorhanden sind.

Grundsätzlich wäre eine Nutzung für alle Altersklassen möglich. Dies hänge dann vom Umfang der Umbaumaßnahmen ab.

Reduzieren

Beschluss:

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

X

 Zur Kenntnis genommen

 

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=3713&TOLFDNR=319510&selfaction=print