17.02.2022 - 6.24 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3/21 (706) ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.24
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 17.02.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:11
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jürgen Plewe
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Fritzsche teilt mit, dass die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen grundsätzlich für den Bau der Mehrzweckhalle am Sportpark Ischeland ist und die technische Planung, insbesondere die Photovoltaikanlage auf dem Dach, sehr positiv bewertet.
Er lehnt aber die heutige Planung aufgrund der verkehrlichen Erschließung entschieden ab.
Seiner Meinung nach wird versucht, das Projekt mit minimalem Aufwand zu realisieren. Im Mittelpunkt steht dabei der Nachweis der 1399 Stellplätze. Diese können ausschließlich dann nachgewiesen werden, wenn jegliche Fläche dem Parken gewidmet wird. Dazu führt er aus, dass in den Plänen der Maßstab nicht vernünftig angegeben sei, Parkflächen ganz in der Nähe von Feuerwehrzufahrten ausgewiesen und Lehrerparkplätze genutzt werden sollen. Praktisch macht das die Organisation von Veranstaltungen zu einem Problem.
Laut dem vorliegenden Gutachten können pro Stunde 965 Kraftfahrzeuge auf das Gelände fahren. Herr Fritzsche hält dies aufgrund der Gegebenheiten vor Ort für unmöglich. Ein Rückstau bei einer händischen Kassierung der Parkgebühren würde nach dem Gutachten einen Rückstau von bis zu 1.400 m Länge hervorrufen. Deshalb präferiere der Gutachter, dass die Parktickets per Automat zu ziehen sind. Einem möglichen Rückstau hierbei wird aber keinerlei Beachtung geschenkt.
Ebenso fehlen weitere Betrachtungen zum Parkplatzmanagement. Er befürchtet, dass dies bei Veranstaltungen zu chaotischen Zuständen führt und den Parkdruck in den umliegenden Quartieren noch weiter ansteigen lässt.
Weiter kritisiert Herr Fritzsche, dass der ÖPNV im Rahmen einer Veranstaltung eingeschränkt werden soll. Dies betrifft dann auch massiv die Besucherinnen und Besucher des Westfalenbades.
Fußgänger wiederum sollen die Straße an den umliegenden Lichtsignalanlagen queren. Er merkt an, dass die nächsten Lichtsignalanlagen weiter weg im Bereich des Höings und an der Boeler Straße liegen.
Es seien zum aktuellen Zeitpunkt noch zu viele Fragen nicht abschließend geklärt, so dass aufgrund dieser Bedenken die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen die Vorlage in der Form ablehnen wird. Er appelliert dafür, die Planungen zu überdenken. Dann könnte durch eine Umplanung der Mehrzweckhalle auch ein Parken ober- oder unterirdisch in Betracht gezogen werden.
Herr Thielmann kann die Argumente von Herrn Fritzsche nachvollziehen. Er gibt aber zu bedenken, dass heute lediglich die öffentliche Auslage des Bebauungsplanverfahrens beschlossen wird.
Die Ratsgruppe FDP trägt diesen Beschluss mit, möchte aber wissen, ob die Verwaltung der Meinung ist, dass das verkehrliche Konzept gerichtsfest ist.
Herr Gronwald erklärt, dass die Fraktion Hagen Aktiv und die Ratsgruppe FDP in der Sitzung des Sport- und Freizeitausschusses am Vortag Vorschläge bezüglich der Parksituation unterbreitet haben.
Er nimmt die Berechnungen eines ähnlichen Projektes aus dem Jahr 2005 bezüglich einer Mehrzweckhalle als Basis mit dem Ergebnis, dass für etwa 1.000 Besucher kein adäquater Parkraum zur Verfügung gestellt werden kann. Dies entspricht etwa 320 Stellplätze.
Er zweifelt an der Gerichtsfestigkeit der Planung und zieht auch hier den Vergleich zu dem Projekt aus 2005.
Herr Gronwald spricht sich gegen die Fällung von 73 Bäumen aus, die zur Parkraumbeschaffung entfernt werden müssten. Diese Zahl könnte aufgrund von Bäumen, die nicht unter die Baumpflegesatzung fallen, noch steigen.
Er merkt an, dass in den 1.399 Stellplätzen auch Fahrradstellplätze eingerechnet sind.
Aus all den genannten Gründen lehnt die Fraktion Hagen Aktiv die Vorlage der Verwaltung ab.
Herr Geitz schlägt vor, einen Shuttleverkehr von und zu den Parkplätzen der FernUniversität Hagen einzurichten. Er bittet um Klärung, ob dies möglich ist.
Herr Keune merkt an, dass die meisten offenen Fragen in den Sitzungen des Ausschusses für Stadt-, Beschäftigungs- und Wirtschaftsentwicklung ausführlich beantwortet wurden und dieser als Bündelungsgremium das Vorgehen beschlossen habe.
Er möchte nichtsdestotrotz auf ein mögliches Missverständnis in der Sache eingehen. Der Vorhaben- und Erschließungsplan erstreckt sich maßgeblich auf das private Hallengebäude. Das Hallengebäude wird an den Vorhabenträger veräußert. Dieser muss die entsprechend benötigten Parkmöglichkeiten auf eigene Kosten herstellen. Das Eigentum und die Bewirtschaftung der Stellplätze obliegt der Stadt Hagen und wird in einem eigenen Verfahren zu einem späteren Zeitpunkt beraten. Es sollen Flächen in Anspruch genommen werden, die nicht in dem Bebauungsplan enthalten sind, sondern in früheren Bebauungsplänen. Er weist ausdrücklich darauf hin, dass die Stadt Hagen auf diese Weise weiterhin flexibel ist, um zukünftig Änderungen an dem Konzept zu diskutieren und umzusetzen.
Wichtig ist, dass für den Fall einer Maximalauslastung der Mehrzweckhalle ausreichend Stellplätze nachgewiesen werden. Hierfür hat der Gutachter Stellplatzschlüssel, auch was die Besetzung der Fahrzeuge angeht, zu Grunde gelegt, die Stand der Wissenschaft sind. Daher sieht er auch die angegebenen Stellplätze als ausreichend an.
Eine Bewirtschaftung wird an dieser Stelle nicht geklärt. In der Theorie könnten die Stellplätze auch unbewirtschaftet genutzt werden. Dies sei aber nicht das Ziel der Verwaltung.
Zusätzlich dienen die Stellplätze im Umkehrschluss sowohl der Krollmann-Arena als auch dem Ischelandstadion. Inwieweit nicht benötigte Stellplätze bei einer Veranstaltung, bei der nicht mit der Maximalkapazität der Mehrzweckhalle kalkuliert wird, auch anderweitig genutzt werden können, muss zukünftig geklärt werden. Das sind aber Fragen, die das Sportplatzmanagement und das Stellplatzmanagement beantworten müssen. Herr Keune stellt klar, dass dies keine Aufgabe des Hallenbetreibers ist.
Zur Gerichtsfestigkeit merkt Herr Keune an, dass er als Planer die Aufgabe habe, die verschiedenen Fachdisziplinen bei einem Bebauungsplanverfahren zusammenzuführen. Das Ergebnis daraus wird dem Rat der Stadt Hagen heute zur Entscheidung vorgelegt. Sowohl die Planungsverwaltung als auch der Vorhabenträger haben sich beide juristisch beraten lassen. Auf die Bewertung der entsprechenden Rechtsanwaltskanzleien, die an der Planung mitgewirkt haben, müsse man sich verlassen.
Herr Klepper erklärt, dass die CDU-Fraktion weiterhin uneingeschränkt hinter dem Projekt stehe und den Urteilen der Verwaltung und der Gutachter vertraue. Als Beispiel aus der Praxis merkt er an, dass es beim Benefizspiel von Borussia Dortmund im Ischelandstadion im Jahr 2021 trotz 5.000 Besucherinnen und Besuchern kein Parkchaos gegeben habe.
Herr Keune erklärt zur Frage des Shuttleverkehrs, dass dieser Vorschlag bei der historischen Hallenplanung einer der Gründe war, weshalb das Verfahren von einem Gericht gekippt wurde.
Herr Hentschel möchte wissen, ob, falls die Pläne in der vorliegenden Form umgesetzt werden, bei einem verlorenen Gerichtsprozess die Möglichkeit bestünde, dass bestimmte Veranstaltungen in der Mehrzweckhalle untersagt werden würden. Er möchte wissen, ob die Verwaltung hierfür in Regress genommen werden könnte.
Ebenso erstreckt sich die Frage auf mögliche Spiele der 1. Basketball-Bundesliga, bei denen eine Hallenkapazität von 5.000 Zuschauern eine Voraussetzung ist.
Herr Keune erklärt, dass diese Fragen aufgrund der vielen Eventualitäten nicht zu beantworten seien. Er stellt aber klar, dass dem Investor bewusst ist, dass nicht jede Veranstaltung zu jedem Zeitpunkt unter Ausnutzung der vollen Hallenkapazität stattfinden kann.
Er betont, dass sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, den der Investor selbst beantragt hat.
Frau Heuer merkt an, dass das Gelände aktuell von drei Zufahrten aus befahren werden kann. Mit der vorliegenden Planung verringern sich die Zufahrten auf eine.
Weiter kritisiert sie die geplante Lärmschutzwand. Diese soll 50 m lang und 4,5 m hoch sein.
Herr Dr. Diepes erklärt, dass erst die Lärmschutzwand einen Abfluss von Fahrzeugen nach 22:00 Uhr ermöglicht. Die Wahrnehmung der Lärmschutzwand wird in der Praxis anders sein, als die Zahlen es vermuten lassen. Dazu werden gestalterische Maßnahmen, wie beispielsweise Bepflanzungen, ergriffen.
Beschluss:
Zu a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfes nach Südwesten bis an den westlichen Straßenrand der Straße Am Sportpark.
Zu b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungs-planes Nr. 3/21 (706) – Sondergebiet Mehrzweckhalle Am Sportpark – und beauftragt die Verwaltung diesen Entwurf einschließlich der Begründung für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Begründung wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich
Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Hagen-Mitte an der Stadionstraße / Am Sportpark und beinhaltet in der Gemarkung Hagen, Flur 1 das Flurstück 815 und teilweise die Flurstücke 854, 917 und 927. In dem im Sitzungssaal aufgehängten Plan ist der Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes erfolgt im ersten Quartal des Jahres 2022. Parallel dazu wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Der Satzungsbeschluss ist für das 2. Quartal 2022 vorgesehen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
OB | 1 |
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CDU | 10 |
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SPD | 10 |
|
|
Bündnis 90/ Die Grünen |
| 5 |
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AfD | 4 | 1 |
|
Hagen Aktiv |
| 2 |
|
Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI | 2 |
|
|
FDP | 2 |
|
|
Die Linke |
| 2 |
|
HAK | 2 |
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X | Mit Mehrheit beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 31 | ||
Dagegen: | 10 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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155,5 kB
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197,8 kB
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164,3 kB
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8
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795,2 kB
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9
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1,3 MB
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10
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133,4 kB
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(wie Dokument)
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9 MB
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12
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3,6 MB
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13
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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14
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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(wie Dokument)
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6,9 MB
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