08.12.2005 - 13 Teiländerung Nr. 64 - Steinbruch Vorhalle - zum...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Breddermann erläutert die Intention verbunden mit dem Beschluss der BV Nord zum Bebauungsplanverfahren. Herr Schädel erläutert die textliche Änderung bezüglich der Aufforstung außerhalb. Die gewerbliche Fläche solle bleiben, ggf. mit der Option Dienstleistung oder Einzelhandel. Wenn diese gewerbliche Fläche in den Plan einbezogen werde, stimme die Kompensation nicht mehr. Herr Dr. Schmidt erläutert, der Besitzer wolle die Planung umsetzen, möglicherweise könne ein Genehmigungsvorbehalt zum Einzelhandel eingearbeitet werden.

 

Die Sitzung wird von 18.50 bis 18.55 Uhr unterbrochen.

 

Frau Kuschel-Eisermann stellt den Antrag, zum Bebauungsplanentwurf  dem Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage mit dem Zusatz zuzustimmen, dass eine Entwicklung der Dreiecksfläche entlang des Sporbecker Weges  zwischen der ehemaligen Reichsbahntrasse und der heutigen Zufahrt zum Steinbruch Gemarkung Vorhalle Flur 6  Flurstück 673 (teilweise)  nur mit Einvernehmen der Gemeinde nach politischer Beratung erfolgen darf.

 

Sodann wird über die Tagesordnungspunkte getrennt abgestimmt.

Reduzieren

Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal aufgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der Teiländerung Nr. 64 – Steinbruch Vorhalle – des Flächennutzungsplanes der Stadt Hagen nebst Erläuterungsbericht vom 15.07.2005 nach § 3, Abs.2 BauGB in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des § 244, Abs. 2, Satz1 BauGB.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Teiländerung Nr. 64 – Steinbruch Vorhalle – des FNP der Stadt Hagen mit dem Erläuterungsbericht öffentlich auszulegen.

 

Der Erläuterungsbericht vom 15.07.2005 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen