26.10.2021 - 5.2 11. Landschaftsplanänderung - vereinfachtes Ver...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Bögemann vermisst die Aussage, dass man den Landwirten hierbei finanziell entgegengekommen sei. Er fragt, wie das Gebot zu verstehen sei sowie wer das fachliche Monitoring durchführen und wann der Naturschutzbeirat davon Kenntnis erhalten werde.

 

Frau Müller erläutert die Inhalte des Landschaftsplanänderungsverfahrens. Zweck dieses Verfahrens sei die Fortführung der Teilnahme an dem Förderprogramm Vertragsnaturschutz für die Landwirte und Landwirtinnen. Dadurch könne die extensive Pflege/ Bewirtschaftung der landwirtschaftlich genutzten Flächen in den Naturschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen weiterhin honoriert werden. Die Herausnahme der förderschädlichen Tatbestände aus den Verboten in die Gebote wurde mit den weiteren zuständigen Behörden als gangbarer Weg abgestimmt und ermöglicht es weiterhin der unteren Naturschutzbehörde, ordnungsbehördlich tätig sein zu können.

 

Details des Monitorings sind noch abzustimmen.

 

Frau Müller erklärt auf Nachfrage von Herrn Rossa, dass das Verbot der Nachsaat ganz bewusst aufgenommen wurde, damit die Ausgleichszahlung bei der Landwirtschaftskammer in Anspruch genommen werden kann. Bei Erfordernis einer Nachsaat könne im Einzelfall eine Befreiung mit Zustimmung des Naturschutzbeirats erteilt werden.

 

Frau Tommack schlägt als Ergänzung des Beschlussvorschlags vor, dass der Naturschutzbeirat regelmäßig über die Ergebnisse des Monitorings unterrichtet wird.

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Beschluss:

 

a) Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der von den Änderungen betroffenen Grundstückseigentümer*innen und den von den Änderungen berührten Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen in der Vorlage. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die 11. Landschaftsplanänderung, die als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist, bestehend aus dem textlichen Änderungsentwurf für den Festsetzungsteil einschließlich der in grau unterlegten Erweiterungen gemäß § 7 Abs. 3 i. V. m. § 20 Abs. 1 LNatSchG NRW.

 

 

 

chste Verfahrensschritte

 

Nach der Beschlussfassung über die Anregungen und Bedenken und dem Satzungsbeschluss sind der höheren Naturschutzbehörde / Bezirksregierung Arnsberg die Verfahrensunterlagen anzuzeigen. Sollte die Bezirksregierung Arnsberg die Landschaftsplanänderung nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten beanstanden, tritt sie mit dem Tag ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die praktischen Auswirkungen der 11. Landschaftsplanänderung in einem Monitoring zu überprüfen und die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen.

 

Ergänzung:

Der Naturschutzbeirat wird regelmäßig über die Ergebnisse des Monitorings informiert.

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

10

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage