10.09.2021 - 6.1 Arbeit des Naturschutzbeirats

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Selter hat sich über die zahlreiche Teilnahme an dem Treffen des Naturschutz-beirats am 13.08.2021 gefreut. Sie liest ihre Stellungnahme (Anlage 1) vor.

 

Herr Boeker empfiehlt, kurzfristig Kontakte zu den Medien und die Öffentlichkeit hier-über zu informieren. Herr Dr. Rosenbaum-Mertens spricht sich auch für eine öffentliche Positionierung des Naturschutzbeirats aus. Zu der Übertragung von Bereichen an den WBH mit dem Verlust der Kontrolle und Einflussnahme sollte aufgrund der Dringlichkeit unmittelbar Stellung bezogen werden. Bei der Änderung des Landesnaturschutzgesetzes sollten die Mitglieder nochmal informiert werden, so dass in der nächsten Sitzung sich der Naturschutzbeirat positionieren kann.

 

Frau Selter fragt das Gremium, wie weiter vorgegangen werden und ob und wie sich der Naturschutzbeirat positionieren soll in Bezug auf die Änderung des WBHs. Herr Rüsing erinnert an das Votum des Naturschutzbeirats, sich gegen die Überführung an den WBH zu positionieren und schließt sich daran an.

 

Herr Boeker erinnert an die rücksichtslos durchgeführten Gehölzschnittmaßnahme vom WBH an der Lütkenheider Straße, bei der die Eingaben von ihm und den Nachbarn ohne Erfolg waren. Grundsätzlich sollte eine Verbindung zum WBH aufgebaut werden, um im direkten Dialog diese Missstände abzustellen.

 

Herr Boeker und Herr Freier werden mit Frau Selter eine Stellungnahme erarbeiten. Diese wird an die Mitglieder verschickt, dass sie Ergänzungen, Anmerkungen geben können. Diese Stellungnahme wird dann der Stadtverwaltung weitergeleitet.

 

Herr Köhler stellt klar, dass nicht die Rechtsform der WBH geändert werde. Der WBH ist bereits eine politisch gesteuerte Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) mit Verwaltungsrat. Die Absicht des Stadtrates sei, weitere Aufgaben in die AöR zu übertragen.

 

Herr Köhler empfiehlt, in die Stellungnahme eine Forderung mit aufzunehmen, Mechanismen einzuführen, dass die Einschätzung der Naturschutzbeirat auch zukünftig Gehör im WBH findet. Die Satzung werde angepasst, hier könnten Regelungen auf-genommen werden, die eine Einflussnahme des Naturschutzbeirates festschreiben.

 

Herr Rüsing äußert seinen Unmut darüber, dass dem Naturschutzbeirat die Vorlagen nur zur Kenntnis vorgelegt werden und das Gremium nicht im Vorfeld beteiligt wurde. Aufgrund seiner bislang nur kurzen Erfahrung fehle ihm der Grundsatz, wann der Naturschutzbeirat mit einbezogen oder er die Vorlagen nur zur Kenntnis erhalte. Frau Selter erläutert, dass aktuell keine Maßnahmen mit Beteiligung des Naturschutzbei-rats anstanden. Für den Naturschutzbeirat interessante Themen habe sie aus dem allris herausgezogen und dem Gremium zur Kenntnis gegeben. Sie ermuntert die Mitglieder, selber das allris nach interessanten Themen durchzusehen und ihr Anregungen und weitere Vorschläge für zukünftigen Sitzungen zu geben.

 

Herr Gockel erläutert die originär gesetzliche Aufgabe und das Beteiligungsverfahren des Naturschutzbeirats. Er werde beteiligt, die untere Naturschutzbehörde bei besonders schwierigen Entscheidungen zu beraten, bei komplexeren Eingriffsverfahren, wenn die uNB als Träger öffentlicher Belange eingebunden ist und bei Befreiungstatbeständen gem. § 67 Bundesnaturschutzgesetz, hier hat der Naturschutzbeirat ein gesetzliches Widerspruchsrecht.

 

Aktuell bestehen keine Verfahren bei der unteren Naturschutzbehörde, bei denen der Naturschutzbeirat zu beteiligen sei. Bei kleineren Vorhaben wende sich die Naturschutzbehörde an Frau Selter. Herr Gockel sah weder beim Ausbau der A 45 noch bei der Umgestaltung der Gartenanlage am Hohenhof Beratungsbedarf für die untere Naturschutzbehörde. Beim letzteren werden keine Befreiungstatbestände erfüllt. Da-her war eine Abstimmung im Vorfeld nicht erforderlich. Auch im Bereich des Waldes könne rechtlich zulässig eine forstliche Nutzung stattfinden. Im Gegensatz dazu kündigt Herr Gockel eine Beteiligung des Naturschutzbeirats zum Zeitpunkt der Beteiligung der unteren Naturschutzbehörde als Träger öffentlicher Belange in den Bebauungsplanverfahren, die in den baulichen Außenbereich eingreifen an, um die Beratung durch den Naturschutzbeirat mit den Stellungnahmen der unteren Naturschutzbehörde in die Verfahren einspeisen zu können.

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Anlagen