07.05.2021 - 5.8 Windkraft in Hagen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.8
- Sitzung:
-
Sitzung des Naturschutzbeirats
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Fr., 07.05.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Vorlage:
-
0425/2021 Windkraft in Hagen
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Susanne Müller
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
In der Videokonferenz des Naturschutzbeirats am 19.03.2021 ist über das Thema „Windkraft in Hagen“ diskutiert worden.
Frau Selter berichtet über die Stellungnahme des Naturschutzbeirats bzgl. der 3 Windkraftanlagen (Anlage 5), in dem auf die Mängel in dem Gutachten zur Avifauna und der ASP I und II eingegangen wurde.
Herr Dr. Dr. Hülsbusch fragt, wie die Verwaltung mit den Hinweisen umgegangen sei.
Herr Gockel erläutert, dass der gesetzliche Artenschutz nach § 44 BNatSchG keiner Abwägung unterliege, sondern unmittelbar wirke, und er muss bei der Anlage einer Windkraftanlage geklärt sein. Die Hinweise seien mit den Prüfungen der unteren Naturschutzbehörde als Träger öffentlicher Belange im Verfahren abgeprüft worden.
Herr Boeker meint, das Gutachten sei sachlich falsch. Er unterstreicht die Forderung des Naturschutzbeirats nach einer früheren Beteiligung, um entsprechende Hinweise geben zu können. Es gehe nicht um die Verhinderung, sondern um die Berücksichtigung der Naturschutzbelange. Herr Arlt nimmt die Kritik auf und verspricht eine Ausarbeitung seitens der Verwaltung zu den Verfahren und der Beteiligung des Naturschutzbeirats.
Herr Bühren versteht nicht, warum in den Vorlagen zur Windkraft keine Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung angekreuzt sei. Herr Köhler nimmt die Frage auf und verspricht eine Beantwortung in der nächsten Sitzung.
Herr Bögemann verweist auf die Vorlage 0236/2021. Seiner Interpretation hätte die Verwaltung aufgrund der Schwierigkeit zur Ausweisung von Standorten für Windenergieanlagen kein Interesse mehr an dem FNP-Änderungsverfahrens, sondere bevorzuge die Genehmigung nach BImSchG.
Herr Bühren merkt an, dass aufgrund des Ausschreibungsverfahren die größeren Anlagen wirtschaftlich lukrativer seien im Gegensatz zu kleineren Anlagen. Herr Bögemann ergänzt, dass aus der ausgeschriebenen Menge von 1100 Gigawatt nur 619 Gigawatt abgerufen worden seien.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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71 kB
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2
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(wie Dokument)
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550,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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229,7 kB
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4
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(wie Dokument)
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58,8 kB
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5
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(wie Dokument)
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394,6 kB
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6
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(wie Dokument)
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92,3 kB
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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275,9 kB
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