07.05.2021 - 6.1 (mögliche) Bebauung an der Ribbertstraße in Dahl

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Bögemann stellt das Bauprojekt im Park mit dem alten Gemeindehaus an der Ribbertstraße vor. Er habe von Bürgern den Hinweis erhalten, sich mit dem Vorhaben zu beschäftigen und sich für den Schutz der Bäume einzusetzen und habe auch mit der Bezirksvertretung gesprochen.

 

Auf Anfrage von Herrn Bühren bzgl. der Möglichkeit, den Baumbestand durch die Baumpflegesatzung erhalten zu können, antwortet Herr Gockel, dass die Baumpflegesatzung von ihren Ausnahmetatbeständen nicht geeignet ist, die bauliche Nutzung der Grundstücke im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren einzuschränken, wohl aber dafür zu sorgen, dass Ersatz für beeinträchtigte Bäume geschaffen wird. Gemäß Satzung entscheidet die Bauordnung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens über die Baumpflegesatzung, die untere Naturschutzbehörde gibt eine Stellungnahme an die Bauordnung.

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