07.05.2021 - 5.5 Drucksachennummer 0129/2021: Bebauungsplan Nr. ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.5
- Sitzung:
-
Sitzung des Naturschutzbeirats
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Fr., 07.05.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Susanne Müller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Berichterstatter Herr Dr. Diepes. Es handle sich um einen Bebauungsplan in der Innenentwicklung und es bestehe auf Grundlage eines Fluchtlinienplans schon Planungsrecht auch ohne diesen Bebauungsplan. Mithilfe der Neuaufstellung und Überplanung dieses Gebietes würden deutlich höhere städtebauliche und ökologische Qualitäten mit z.B. reduzierter überbaubarer Fläche realisiert. Es bestehe eine große Wohnungsnachfrage insbesondere in diesem Segment. So sei diese maßvolle qualitative Nachverdichtung eine bessere Alternative als eine Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich. Der Bebauungsplan umfasse nun auch die Brachfläche an der Eppenhauser Straße als Entrée in das Wohngebiet.
Frau Selter vermisst die Übernahme der Empfehlungen aus der ASP II. Aus ihrer Sicht seien diese sinnvollen Empfehlungen zu befolgen.
Auf die Frage von Frau Tommack, ob noch mehr Straßenbäume gepflanzt werden könnten, antwortet Herr Dr. Diepes, dass der Bebauungsplan große Gartenflächen mit entsprechenden Pflanzfestsetzungen vorsehe und nur sparsame Verkehrsflächen mit entsprechend wenigen Straßenbäumen. Auf ihre Frage, ob es viele flach geneigte Dächer mit Dachbegrünung seien, antwortet Herr Dr. Diepes, dass es aus städtebaulicher Sicht nicht gewollt war, nur Flachdächer festzusetzen, so dass z.B. auch Photovoltaikanlagen angebracht werden könnten. In der Gestaltungsfreiheit der Eigentümer kann man es noch nicht absehen, ob es viele flach geneigte Dächer werden würde.
Frau Raschke fragt, ob sich nicht anbiete, die Anlage von Zisternen auf den Grundstücken für die Nutzung von Regenwasser vorzuschreiben. Herr Dr. Diepes antwortet, dass es in den Festsetzungen des Bebauungsplanes rechtlich nicht möglich sei, Zisternen und Zisternennutzung für Brauchwasser oder Gartenbewässerung festzusetzen. Dieses wäre im städtebaulichen Vertrag möglich. Auf Nachfrage von Herrn Külpmann antwortet Herr Dr. Diepes, dass die Eigentümer das anfallende Regenwasser selbstverständlich auffangen und nutzen könnten. Sie dürften aber aufgrund der vorherrschenden Bodenkonstellation das Regenwasser nicht ortsnah zur Versickerung bringen.
Herr Bögemann kritisiert das Vorhaben kritisch im Kontext der Leitlinien von „Hagen plant 2035“ wegen der Inanspruchnahme von Freiflächen und der fehlenden klimatischen Betrachtung auch im Zusammenhang mit der Bebauung Loheplatz. Herr Dr. Diepes antwortet, dass die Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung in jedem Bebauungsplan berücksichtigt werden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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35,5 MB
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