08.09.2005 - 13 Bebauungsplan Nr. 2/89 (451) 4. Änderung, Gewer...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

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Beschluss:

Zu a)

Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen, zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen in der Vorlage gemäß § 1 Abs. 6 BauGB.

 

Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

 

Zu b)    

Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 2/89 (451) 4. Änderung, Gewerbegebiet Eugen-Richter-Str./Rehstraße und die Begründung vom 21.12.2004 gemäß § 2 und § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 24.06.2004 (BGBl. I S.1359) in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB und der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen (GO NW) in der z.Z. gültigen Fassung als Satzung.

 

Die Begründung vom 21.12.2004 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich:

Die 4. Änderung des Bebauungsplans umfasst den Abschnitt der Eugen-Richter-Straße beginnend ca. 25m östlich der Hördenstraße bis zur Tunnelstraße. Im Norden und Süden verläuft die Grenze des Geltungsbereichs entlang der festzusetzenden öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich der Einmündungsbereiche Konrad-Adenauer-Ring und Rehstraße.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Plan eindeutig dargestellt.

 

Die Rechtskraft des Bebauungsplanes soll mit der Veröffentlichung im Oktober 2005 erfolgen.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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