08.09.2005 - 5 Ausnahmegenehmigungen von den Verboten des § 4 ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Erlmann erklärt sich zu diesem und dem nächsten Tagesordnungspunkt für befangen und nimmt nicht an der Beratung teil.

Die Sitzungsleitung zu den Tagesordnungspunkten übernimmt Frau Priester-Büdenbender.

 

 

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Kuschel-Eisermann vertritt die Ansicht, die Situation müsse rechtlich einwandfrei sein und fragt nach den strittigen Eigentumsverhältnissen. Herr Heckrodt erklärt, der Gerichtstermin sei Ende September angesetzt, so dass davon auszugehen sei, die Maßnahmen können Anfang Oktober begonnen werden. Herr Heckrodt weist darauf hin, dass rechtliche Verpflichtungen auf die Stadt Hagen zukommen. Für Frau Kingreen ist eine Entscheidung noch zu früh, da noch nicht alle Grundstücke im Besitz der Stadt Hagen seien. Weiterhin sollten die Baumfällungen so spät als möglich ausgeführt werden. Darauf hin schlägt Frau Kuschel-Eisermann vor, vorbehaltlich des abgehaltenen Gerichtstermins zu entscheiden. Auch Frau Priester-Büdenbender stimmt einer Baumfällung erst nach Klärung der rechtlichen Situation zu. 

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Beschluss:

 

Der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen von den Verboten des § 4 der Baumschutzsatzung für 35 geschützte Bäume wird zugestimmt, sofern die rechtliche Situation der Eigentumsverhältnisse durch Gerichtsentscheidung geklärt ist. Die Fällung der Bäume ist zum allerletzten Zeitpunkt durchzuführen.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 12

Dagegen:

   2

Enthaltungen:

   1

 

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