08.09.2005 - 5 Ausnahmegenehmigungen von den Verboten des § 4 ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Do., 08.09.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:10
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 24 Forstamt
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Erlmann erklärt sich
zu diesem und dem nächsten Tagesordnungspunkt für befangen und nimmt nicht an
der Beratung teil.
Die Sitzungsleitung zu den Tagesordnungspunkten
übernimmt Frau Priester-Büdenbender.
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Frau Kuschel-Eisermann vertritt die
Ansicht, die Situation müsse rechtlich einwandfrei sein und fragt nach den
strittigen Eigentumsverhältnissen. Herr Heckrodt erklärt, der
Gerichtstermin sei Ende September angesetzt, so dass davon auszugehen sei, die
Maßnahmen können Anfang Oktober begonnen werden. Herr Heckrodt weist
darauf hin, dass rechtliche Verpflichtungen auf die Stadt Hagen zukommen. Für Frau
Kingreen ist eine Entscheidung noch zu früh, da noch nicht alle Grundstücke
im Besitz der Stadt Hagen seien. Weiterhin sollten die Baumfällungen so spät
als möglich ausgeführt werden. Darauf hin schlägt Frau Kuschel-Eisermann
vor, vorbehaltlich des abgehaltenen Gerichtstermins zu entscheiden. Auch Frau
Priester-Büdenbender stimmt einer Baumfällung erst nach Klärung der
rechtlichen Situation zu.
Beschluss:
Der Erteilung von
Ausnahmegenehmigungen von den Verboten des § 4 der Baumschutzsatzung für 35
geschützte Bäume wird zugestimmt, sofern die rechtliche Situation der
Eigentumsverhältnisse durch Gerichtsentscheidung geklärt ist. Die Fällung der
Bäume ist zum allerletzten Zeitpunkt durchzuführen.
