26.11.2021 - 9 Antrag des Herrn Wewer: Chip statt Wertmarke im...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Sitzung:
-
Sitzung des Behindertenbeirates
- Datum:
- Fr., 26.11.2021
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Frau Gleiß berichtet, dass Herr Wewer einen Antrag an den Beirat gestellt habe, sich mit dem Thema „Chip statt Wertmarke im Schwerbehindertenausweis“ zu beschäftigen. Er schlage vor, einen Chip in die Schwerbehindertenausweise einzufügen, um die bisherigen Wertmarken in Papierform zu ersetzen. Die zurzeit gültigen Wertmarken würden schnell knicken, teilweise löse sich auch oben rechts die Eckkante ab.
Frau Gleiß teilt mit, dass sie hierzu recherchiert habe. Regelungen zur Wertmarke fänden sich im Sozialgesetzbuch IX und in der Schwerbehindertenausweisverordnung. Hier sei genau beschrieben, wie das Beiblatt und die Wertmarke auszusehen hätten. Das Gesetz und die Verordnung seien Rechtsvorschriften des Bundes, die die Stadt Hagen nicht ändern könne. Man habe lediglich die Möglichkeit, das Anliegen an den Bundesbehindertenbeauftragten heranzutragen.
Herr Quadt teilt mit, dass er dem neuen Koalitionsvertrag entnommen habe, dass statt des bisherigen Schwerbehindertenausweises ein Teilhabeausweis eingeführt werden solle. Vielleicht werde dieser dann ja auch digitalisiert. Dann habe man den Nachweis im Handy.
Herr Wirth schlägt vor, dann solle man die Umsetzung des neuen Ausweises abwarten.
Frau Utsch-Asbach merkt an, dass sie die Interessen der Menschen mit geistiger Behinderung im Beirat vertrete. Die Digitalisierung sei für Menschen mit geistiger Behinderung schwierig. Diese bräuchten eine Karte und ein Blatt mit einer Wertmarke, da sie oft nicht mit einem Handy umgehen könnten. Es gebe verschiedene Apotheken in Hagen, die den QR-Code auf kleine Karten drucken würden.
Herr Wirth stellt fest, dass es weiterhin gewährleistet sein muss, dass die Ausweise nach wie vor so gestaltet sind, dass sie auch von Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen entsprechend genutzt werden können. Er werde hierzu ein Schreiben an den Bundesbehindertenbeauftragten formulieren.
