26.11.2021 - 4 Barrierefreier Zugang zu WahlräumenAnfrage der ...

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Wortprotokoll

Frau Gleiß fasst den Inhalt der Stellungnahme kurz zusammen. Sie verweist auf die entsprechenden Wahlverordnungen, nach denen Wahlräume so ausgewählt und eingerichtet werden sollen, dass auch Menschen mit Behinderungen und andere Menschen mit Mobilitätseinschränkungen die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird. Sie weist darauf hin, dass die Wahllokale eben nur barrierefrei sein sollen, es sei keine Muss-Vorschrift.

 

Herr Sondermeyer berichtet, dass es seit vielen Jahren bekannt sei, dass einige Wahllokale nicht barrierefrei sind. Dies müsse geändert werden. Er verliest einen Beschlussvorschlag, nach dem Wahllokale barrierefrei gestaltet werden sollten, anderenfalls sollten Rampen angeschafft werden.

 

Herr Goldbach merkt an, dass Rampen auch gemietet werden könnten.

 

Herr Sondermeyer stellt fest, dass selbstgebaute Holzrampen jedoch nicht in Frage kämen, die Rampen müssten schon den Sicherheitsstandards entsprechen.

 

Herr Quadt wünscht sich, dass in vier Jahren alle Wahllokale barrierefrei sein sollten.

 

Herr Wirth schlägt vor, dass der Vorschlag mit der Anmietung von Rampen in den Beschluss mit einfließen sollte.

 

Herr Wortmann schlägt vor, dass auch für andere Wahlformen geworben werden sollte. Die Stadt Hagen könne es nicht schaffen, alle Wahllokale barrierefrei herzurichten.

 

Frau Adamczak berichtet, dass sich die Mitglieder der AG Bauen und Verkehr vorgenommen habe, alle Wahllokale zu besichtigen, die nicht barrierefrei sind. Man könne auch sehen, wo es Ausweichmöglichkeiten gebe, so sei in der Nähe der Funcke-Schule ein neuer Kindergarten entstanden.

 

Herr Sondermeyer bittet darum, den Beschlussvorschlag nicht aufzuweichen.

 

Herr Wirth verliest den neuen Beschlussvorschlag, der nun auch die Möglichkeit der Anmietung von Rampen aufführt, und stellt ihn zur Abstimmung.

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Beschluss:

 

Der Beirat für Menschen mit Behinderungen stellt über seine Geschäftsstelle den Antrag zur barrierefreien Herrichtung der Wahllokale bis zur nächsten Wahl (Landtagswahl 2022).

Wenn dies nicht möglich ist, werden für die nicht barrierefreien Wahllokale mobile Rampen angeschafft oder gemietet, die allen Sicherheitsvorschriften entsprechen.

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Abstimmungsergebnis:

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

16

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage