20.10.2021 - 6 Antrag des Herrn Dr. Lemme zum Thema Nutzung vo...

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Wortprotokoll

Herr Dr. Lemme führt aus, dass Menschen mit Behinderungen, die in ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „G“ haben, keinen Anspruch auf den Behindertenparkausweis haben. In anderen Ländern würde auch dieser Personengruppe ein entsprechender Parkausweis ausgestellt. In Hagen seien in vorbildlicher Weise Behindertenparkplätze eingerichtet worden. Er schlägt vor, bei Behindertenparkplätzen Zusatzschilder anzubringen, die darauf hinweisen, dass man hier mit den Merkzeichen „aG“ und „G“ parken darf.

 

Herr Wirth meint, dass die Handhabung in Deutschland unterschiedlich sei. Sofern es rechtlich möglich sei, könne man die Regeln für Hagen ändern. Es sei dann aber so, dass die Behindertenparkplätze häufiger frequentiert würden. Diejenigen, die einen Parkausweis mit dem Merkzeichen „aG“ haben und dringend auf Behindertenparkplätze angewiesen sind, würden dann keinen freien Parkplatz mehr finden.

 

Herr Sondermeyer meint, dass es auch einmal Parkerleichterungskarten gegeben habe. Hiermit konnte man zwar nicht auf Behindertenparkplätzen parken, aber in kostenpflichtigen Bereichen kostenlos parken.

 

Herr Dr. Lemme ist der Ansicht, dass die Versorgungsämter - und hier insbesondere das Versorgungsamt Dortmund - strenge Regeln hätten, um die Schwere der Behinderung und der Gehfähigkeit zu beurteilen.

 

Herr Wirth fragt, welchen Gestaltungsspielraum die Stadt Hagen bei der Ausweisung von Behindertenparkplätzen und der Ausweisung von Parkplätzen für Menschen mit dem Merkzeichen „G“ habe. Er schlägt vor, zunächst mit der zuständigen Behörde zu klären, welche Möglichkeiten die Stadt Hagen habe.

 

Herr Sondermeyer berichtet, dass ein Krankenhaus in Bochum Parkplätze für Menschen mit dem Merkzeichen „aG“ und auch Parkplätze für Menschen mit dem Merkzeichen „G“ ausgewiesen habe. Also sei hierfür schon die Möglichkeit gegeben – zumindest auf privaten Grundstücken.

 

Herr Wirth stellt fest, dass zunächst die Stellungnahme der zuständigen Behörde einzuholen sei und man dann in der nächsten Sitzung das Thema wieder aufgreifen werde.

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