03.11.2021 - 6.4 Bebauungsplan Nr. 1/20 (696) Einzelhandel Fleye...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Frau Selter erläutert die Bedenken, die der Naturschutzbeirat (NB) in seiner Sitzung zu dieser Vorlage diskutiert hat, u. a. befinde sich der Neu- bzw. Umbau direkt neben einem Feuchtbiotop, Bäume sollen entfernt werden, und die Abgrenzung zu dem Feuchtbiotop sollte nicht ganz durchgängig sein. Hierzu habe der NB einen Ergänzungsvorschlag gefasst, den Frau Selter sodann vorliest (Beschluss: Der Naturschutzbeirat stimmt unter der Voraussetzung zu, dass im obigen Bebauungsplanverfahren die naturschutzrechtlichen Voraussetzungen sowie die vorhandenen Baumstrukturen zu beachten und zu erhalten sind. Ebenso wird gebeten, klimaschutzrelevante Festsetzungen vorzunehmen. Der Naturschutzbeirat beauftragt die Verwaltung, die Bäume im Süden zu erhalten, dort eine durchgängige Abgrenzung zum Feuchtbiotop herzustellen sowie die Parkplätze zu entsiegeln und mit Rasengittersteinen herzustellen“).

 

Herr Voigt führt an, dass dieser Vorschlag den Gremien bekannt sei, man müsse dem aber nicht unbedingt folgen. Seine Fraktion könne sich nicht anschließen.

 

Herr König stimmt dem zu. Man habe im Umweltausschuss zu prüfen, ob dieses Projekt passt, und man sei der Meinung, dass es passt, zumal es dazu beitrage, dass sich der Verkehr innerhalb des Stadtgebietes konzentriert, und nicht weite Fahrten zu größeren Einzelhandelsgeschäften gemacht werden müssen. Von daher sei es ein Beitrag, die Mobilität in diesem Bereich etwas einzuschränken.

 

Herr König möchte in diesem Zusammenhang wissen, inwieweit der Naturschutzbeirat in so ein Verfahren mit eingebunden werden muss. Ihm sei zugetragen worden, dass der NB der Unteren Naturschutzbehörde beratend zur Seite stehe und nicht dem Umweltausschuss. Er bittet deshalb um Klärung, welche rechtliche Stellung der NB in welchem Verfahren inne hat. Es solle geklärt werden, ob er ein Beratungsgremium für den Umweltausschuss oder eines für den Rat oder für die Verwaltung ist. In der Sache habe der NB eine wichtige Funktion, im Umweltausschuss sehe man den Klimaschutz allerdings immer ganzheitlich, wozu auch die Reduzierung des motorisierten Verkehrs gehört, die mit diesem Projekt realisiert werde.

 

Herr Arlt informiert, dass der NB tatsächlich der Unteren Naturschutzbehörde und nicht dem Umweltausschuss beratend zur Seite steht. Deshalb sei der von Frau Selter vorgetragene Ergänzungsbeschluss letztendlich nur als eine Empfehlung zu betrachten, bindend sei der Beschluss rechtlich somit nicht.

 

Herr Reh findet, dass das von Frau Selter Gesagte genau in den Aufgabenbereich des Umweltausschusses passt, der Beschluss sei im Sinne der Umwelt. Er höre hier nicht heraus, dass das Projekt verhindert werden solle.

 

Herrn Thieser interessiert, wie die Verwaltung zu dem Ergänzungsbeschluss steht. Herr Arlt führt aus, dass die Beschlüsse inhaltlich aufgenommen werden und an die zuständige Stelle im Hause weitergegeben werden. Der zuständige Fachbereich setze sich dann inhaltlich damit auseinander. Leider sei in der heutigen Sitzung kein Mitarbeiter aus dem Fachbereich anwesend.

 

Herr Thieser verweist auf die morgige Sitzung des Ausschusses für Stadt-, Beschäftigungs- und Wirtschaftsentwicklung, dort könne man das Thema ja noch einmal aufgreifen. Er bittet außerdem darum, dass für diese Sitzung der Beschluss des NB transportiert wird.

 

Frau Selter fragt an, ob es nicht sinnvoll sei, den NB wieder in die Beratungsfolge mit aufzunehmen.

 

Herr Ludwig ist der Meinung, dass diese Frage nicht im hiesigen Ausschuss geklärt und gelöst werden kann.

 

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1/20 (696)
Einzelhandel Fleyer Straße-Feithstraße und beauftragt die Verwaltung, den Plan einschließlich der Begründung vom 20.09.2021 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Begründung wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

chster Verfahrensschritt:

Es ist beabsichtigt, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes nach dem Ratsbeschluss durchzuhren. Parallel dazu sollen die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

 

 

SPD

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

Hagen Aktiv

-

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

BfHo/Die PARTEI

1

 

 

AfD

1

 

 

HAK

-

 

 

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

15

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage