14.09.2021 - 6.13 Bebauungsplan Nr. 9/19 (695) Wohnbebauung Auf d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Frau Kingreen findet das Entwässerungskonzept sehr abenteuerlich mit Pumpen, die bei Stromausfall ausfallen könnten und einer Entwässerung in einem überlasteten Mischwasserkanal.  Für die Hausbesitzer könne dies keine befriedigende Lösung sein, diese Vorsorge sei nicht ausreichend.

 

Frau Selter bedauert, dass immer mehr Grünflächen vernichtet werden. Man solle die Empfehlungen des Gutachters der ASP 2 bei Bebauung auf jeden Fall befolgen. Ihr stellt sich die Frage, ob es überhaupt sinnvoll ist, hier Einfamilienhäuser zu bauen. In Hagen sinkt die Einwohnerzahl, es werden händeringend Wohnungen für Familien mit mittlerem Einkommen gesucht. Es müssten ja nicht gleich Betonbauten sein, doch es stelle sich die Frage, ob es nicht sinnvoll wäre, hier Mehrfamilienhäuser zu bauen. Frau Selter benennt Beispiele aus anderen Städten, in denen Familien in solchen Mehrfamilienhäusern mit den entsprechenden Standards leben.

 

Herr Meier macht darauf aufmerksam, dass keine Beschwerden aus der unmittelbaren Nachbarschaft vorliegen. Man habe dort nicht versickerungsfähige Böden. Nach dem Starkregenereignis sei festgestellt worden, dass das Wasser dort 1:1 nach unten auf die Straße gezogen ist. An den Versickerungsverhältnissen verschlechtere sich nichts, dies stehe auch im Gutachten. Durch die Verbesserungsmaßnahmen der WBH sei die Situation sogar verbessert worden. Was die Situation von Einfamilienhäusern angeht, habe man in Hagen eine deutliche Unterversorgung, auch im höherpreisigen Segment sei dies der Fall. Die Fläche eigne sich im Übrigen nicht für eine Mehrfamilienhäuserbebauung.

 

Herr Dr. Diepes stellt klar, dass man dort Planungsrecht habe. Auch ohne diesen Bebauungsplan könnte dort sofort gebaut werden und die Nachfrage sei immens.

 

Herr Ludwig stellt abschließend fest, dass alle Argumente hinreichend ausgetauscht wurden und möchte deshalb in die Abstimmung gehen.

 

 

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Beschluss:

a) Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und der privaten Belange die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen der Verwaltung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 9/19 (695) Wohnbebauung Auf der Gehre Verfahren nach § 13a BauGB gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung als Satzung. Dem Bebauungsplan ist die Begründung vom 22.06.2021 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt und sie ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 9/19 (695) Wohnbebauung Auf der Gehre Verfahren nach § 13a BauGB liegt im Stadtbezirk Mitte, an der Grenze von Emst zu Eppenhausen. Das Plangebiet umfasst in der Gemarkung Eppenhausen, in der Flur 5 die Flurstücke 48, 49, 115, 116 und 531 sowie in der Flur 7 das Flurstück 566 in seiner Gesamtheit und die Flurstücke 52, 204, 382, 460 und 506 zu Teilen.

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplan zu entnehmen. Der Bebauungsplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt:

Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft. Das Bebauungsplanverfahren ist damit abgeschlossen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

 

 

SPD

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

3

 

Hagen Aktiv

 

1

 

FDP

1

 

 

Die Linke

 

 

1

Bürger für Hohenlimburg

1

 

 

AfD

1

 

 

HAK

1

 

 

 

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

12

Dagegen:

4

Enthaltungen:

1

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage