16.06.2021 - 4.4 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90 / Die GrünenH...

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Keune verweist auf die Stellungnahme der Verwaltung und informiert, dass die Verwaltung fachinhaltlich mit dem Antrag übereinstimmt und dies für notwendig erachtet wird. Der Radverkehr sei in den letzten Jahrzehnten in Hagen eher stiefmütterlich behandelt worden, ein enormer Nachholbedarf ist hier vorhanden. Man habe aber auch ein erhebliches Programm aufgelegt. Allein im letzten Haushalt seien 2,2 Mio € für verschiedene Radverkehrsmaßnahmen eingeplant. Hier sei man immer noch in der Abarbeitung aber auch gleichzeitig in Vorbereitung für neue Maßnahmen. Herr Keune weist darauf hin, dass hierfür allerdings nur eine Personalstelle zur Verfügung steht.

 

Herr Winkler erläutert die Richtlinien für Schutzstreifen, die in der Regel 1,50 breit sind und bis 1,25 m Breite verringert werden können. Hier gebe es viele Regeln.  Man habe sehr oft über diese Schutzstreifen diskutiert und könne aufgrund des Vorschlages noch einmal prüfen, wo welche vorhanden und wo Schutzstreifen möglicherweise falsch vorhanden sind. Falsche Schutzstreifen könne man dann entfernen oder korrigieren.

 

Bzgl. des Tagesordnungspunktes 6.25 (Vorlage 0496/2021) teilt Herr Winkler mit, dass es sich um eine ganze Reihe von Maßnahmen handelt, die man bereits umgesetzt habe oder noch umsetzen wolle und erläutert diese. Man sei hier mittlerweile – auch zuschussmäßig - gut aufgestellt.

 

Herr Sporbeck möchte aufgrund der Erläuterung von einer Beschlussfassung absehen und abwarten, was die Verwaltung Anfang kommenden Jahres in einem Bericht vorstellt.

 

Auf Nachfrage von Frau Bartscher teilt Herr Winkler mit, dass nicht den Fußwegen sondern eher dem MIV oder den Parkplätzen oder auch Grünflächen bei Einrichtung von Schutzstreifen etwas weniger Fläche zur Verfügung steht. Dies müsse man immer individuell betrachten.

 

Herr Ludwig weist auf den interfraktionellen Ergänzungsantrag zu TOP 6.25 hin. Die weitere Diskussion findet deshalb unter TOP 6.25, Vorlage 0496/2021, statt.

 

 

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Beschluss:

 

1. Die Verwaltung gewährleistet, dass künftig anzulegende Schutzstreifen für Radfahrende eine Mindestbreite von 1,60 m haben.

 

2. Die Verwaltung legt bis Januar 2022 einen Aktionsplan vor, wann sie bestehende Schutzstreifen im Stadtgebiet, die nicht die Regelbreite von 1,50 m haben, verbreitern oder entfernen wird.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Ohne Beschlussfassung

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=3656&TOLFDNR=311063&selfaction=print