04.11.2021 - 5.3 Sachlicher Teilflächennutzungsplan -Windenergie...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Do., 04.11.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Inge Fischer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Keune weist auf die Diskussion der BV Hohenlimburg hin. Dort sei es um den Auftrag an die Verwaltung gegangen, einen Übersichtsplan über die Auswirkungen der neuen Gesetzeslage für Hagen zu erstellen. Dies sei mit einer anderen Vorlage bereits erfolgt, der Plan liege heute aber nochmals als Tischvorlage vor und werde der Niederschrift als Anlage beigefügt. Man sehe hier eine weitgehende Abdeckung der Freiraumbereiche, in denen Windkraftanlagen zukünftig nicht zulässig seien. Er erläutert, warum in wenigen Bereichen dies jedoch noch möglich sei.
Herr Römer ist der Meinung, dass bei jetziger Beschlussfassung die bürgerliche Selbstverwaltung und Kontrolle bei der Auswahl von Standorten für Windkrafträder aus den Händen gegeben werde. Er erläutert ausführlich, warum hier die Verantwortung selber übernommen werden solle und hier ein Beschluss abzulehnen sei.
Herr Klepper merkt an, dass es hier wenig Sinne mache, gegen die Urteilslage anzukämpfen.
Herr Panzer verstehe nicht, warum Herr Römer davon ausgehe, dass hier
Kommunalrecht Landesrecht brechen könne.
Zu dem ausgelegten Plan habe er noch die Frage was hinter der Formulierung „weiches Tabu-Kriterium“ in Bezug auf den 600 m Abstand zu Einzel-Wohnhäusern im Außenbereich stehe.
Des Weiteren möchte er wissen, ob es eine Aussage gebe, wieviel Prozent Grünfläche verbleibe.
Anmerkung der Schriftführung nach Rückmeldung des Fachbereiches Stadtentwicklung:
Zum ausgelegten Plan (Anlage zur Vorlage 0236/2021) wurden grünen Flächen ausgemessen und der Betrag von gerundet 240 ha in Beziehung zur Fläche des Stadtgebietes gesetzt. Der Anteil der auf dieser Karte verbleibenden Flächen für die Windenergie würde demnach 1,5 % des Stadtgebietes ausmachen. Diese Aussage gilt nur für diese Karte, die ein Beispielszenario darstellt, in dem ein 1000m-Abstand zu definierter Wohnbebauung (FNP-Wohnbauflächen) und als weiches Kriterium ein 600m-Abstand (3fache Höhe einer pot. WEA mit 200m Höhe) zu Wohnhäusern im Außenbereich verwendet wurde.
Herr Voigt fragt nach der Anzahl der beantragten oder im Genehmigungsverfahren befindlichen Windenergieanlagen.
Frau Hammerschmidt verweist auf die Frage von Herrn Voigt auf die in der Vorlage genannte Anzahl. Herr Keune ergänzt, dass die Zahl sich aufgrund keiner weiteren Neuanträge nicht verändert haben dürfte.
Auf die Frage von Herrn Panzer zum prozentualen Grünflächenanteil kann Herr Keune keine spontane Aussage geben. Zu dem 600 m Abstand teilt er mit, dass hier ein gewisser Spielraum bestehe und dieser tatsächlich verringert werden könne und damit versucht werden könne, weitere Flächen für Windenergie im Stadtgebiet zu gewinnen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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82,2 kB
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