13.12.2005 - 11 Bebauungsplanentwurf Nr. 8/00 (526) -Vorhalle-S...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Asbeck verweist auch hier auf die 1. Lesung des Landschaftsbeirates sowie den ablehnenden Beschluss der Bezirksvertretung Nord und den Beschlusszusatz des Umweltausschusses.  Auch hier stellt er fest, dass keine Bedenken gegen eine heutige Beschlussfassung bestehen.

 

Herr Dr. Ramrath erklärt, dass der Verkleinerung des Plangebietes zugestimmt werden könne, bei einem möglichen Bauantrag zur Bebauung der Dreiecksfläche jedoch das Einvernehmen durch die Bezirksvertretung Nord erteilt werden müsse.

 

Herr Asbeck stellt fest, dass gegen einen entsprechenden Zusatz im Beschluss keine Bedenken bestehen.

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

zu a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt, unter teilweiser Änderung seines Beschlusses vom 01.03.2001 und vom 30.06.2005 die Veränderung des Plangebietes des Bebauungsplanentwurfes Nr. 8/00 (526) - Vorhalle-Süd / Steinbruch-.

 

Mit der Plangebietsänderung wird das Plangebiet eingeschränkt auf den Bereich des ehem. Steinbruchs und die konkret zur Bebauung vorgesehenen unmittelbar westlich angrenzenden Flächen.

 

Die Plangebietsverkleinerung betrifft die Fläche östlich entlang des Sporbecker Weges zwischen der ehemaligen Reichsbahntrasse und der heutigen Zufahrt zum Steinbruch-.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das geänderte Plangebiet nach der Plangebietsverkleinerung/Plangebietserweiterung eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

zu b) Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf Nr. 8/00 (526) - Vorhalle-Süd / Steinbruch- einschließlich der Begründung vom 22.11.2005 gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137) in Verbindung mit § 244 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung öffentlich auszulegen. Die Begründung vom 22.11.2005 ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Zusatz:

Hinsichtlich der Entwicklung der Dreiecksfläche entlang des Sporbecker Weges  zwischen der ehemaligen Reichbahntrasse und der heutigen Zufahrt zum Steinbruch Gemarkung Vorhalle Flur 6 Flurstück 673 (tlw.) wird bei einem möglichen Bauantrag die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens durch die Bezirksvertretung Nord erforderlich.

 

Weiteres Verfahren:

Die Offenlegung des Planes sowie die vorgenannte Beteiligung der Behörden soll im Januar/Februar durchgeführt werden. Sofern sich aus Offenlegung und Beteiligung keine Änderungen ergeben, ist beabsichtigt, den Satzungsbeschluss zu diesem Verfahren Mitte 2006 herbeizuführen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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