13.12.2005 - 9 Bebauungsplanentwurf Nr. 5/00 (523) -Garenfeld ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 13.12.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Asbeck verweist auf die 1. Lesung des Umweltausschusses und fragt ob Bedenken dagegen besehen, heute und anschließend im Rat doch zu beschließen, da dies eines der Verfahren sei, die auf Grund der Überleitungsvorschriften des Baugesetzbuches bis zum 20. Juli 2006 abgeschlossen sein müssten.
Herr Meier
bezieht sich auf das vorliegende Schreiben des Architekten Sommer und hat keine
Bedenken, wie vorgeschlagen zu verfahren.
Herr Asbeck
stellt fest, dass auch ansonsten von Seiten des Ausschusses keine Bedenken
gegen eine heutige Beschlussfassung bestehen.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden
Beschluss zu fassen:
zu a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt, unter teilweiser Änderung seines Beschlusses vom 29.11.2001 und vom 11.12.2003 die Erweiterung des Plangebietes des Bebauungsplanentwurfes Nr. 5/00 (523) -Garenfeld-Gräweken- . Mit der Plangebietserweiterung soll eine in diesem Bereich abgeschlossene Planung zur Fassung des südlichen Ortsrandes von Garenfeld zwischen Westhofener Straße und Steinbergweg festgesetzt werden.
Die Plangebietserweiterung betrifft einen Geländestreifen von ca 30 m südlich parallel zur bestehenden Abgrenzung des Bebauungsplanes und umfasst/erfasst die Flurstücke Gemarkung Garenfeld, Flur 3, Flurstück 36 (tlw.) und 255 (tlw).
Die Grenze des Bebauungsplanes verläuft in diesem Bereich jetzt in einem Abstand von ca. 85m parallel zur Straße Gräweken.
zu b) Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, den im
Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf
Nr. 5/00 (523) -Garenfeld-Gräweken-, einschließlich
der Begründung vom 17.11.2005. gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137)
in Verbindung mit § 244 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen
Fassung öffentlich auszulegen. Die Begründung vom 17.11.2005 ist Bestandteil
des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich :
Das gesamte, erweiterte Plangebiet des
Bebauungsplanentwurfes Nr. 5 / 00 (523) -Garenfeld -Gräweken- wird begrenzt
durch die Westhofener Straße im Südwesten und erstreckt sich vom südlichen Rand
der Bebauung des Dorfes Garenfeld auf einer Breite von ca. 150 m nördlich der
Westhofener Straße und südlich der Bebauung entlang des Steinbergweges in
östlicher Richtung bis ca. 85 m über die Straße Gräweken hinaus nach Osten.
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 171, 231
(tlw.), 295 (tlw.), 488 (tlw.), und 489, alle Flur 1, Gemarkung
Garenfeld und die Flurstücke 36 (tlw.) und 255, alle Flur 3, Gemarkung
Garenfeld.
In dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan ist
das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im
Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Weiteres Verfahren:
Die Offenlegung des Planes sowie die vorgenannte Beteiligung
der Behörden soll im Januar/Februar durchgeführt werden. Sofern sich aus
Offenlegung und Beteiligung keine Änderungen ergeben, ist beabsichtigt, den
Satzungsbeschluss zu diesem Verfahren Mitte 2006 herbeizuführen
