15.09.2021 - 4.4 Information über die Novellierung des BauGB dur...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.4
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Mi., 15.09.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB30 - Rechtsamt
- Bearbeitung:
- Manuel Stückemann
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Dr. Stückemann teilt mit, dass das Gesetz Mitte Juni in Kraft getreten sei.
Viele Vorschriften fänden für Hagen keine Anwendung. Die Anwendungsvoraussetzungen für ein angespanntes Wohngebiet werden von der Landesregierung durch Rechtsverordnung bestimmt. Die dazu aufgeführten Regelbeispiele seien für Hagen nicht gegeben. Die Entwicklung zu den offenen, möglicherweise streitanfälligen Regelungen blieben abzuwarten.
Frau Freund regt an, in einer der kommenden Sitzungen einen ausführlicheren Verwaltungsvortrag zu erhalten, um zu erfahren, welche Punkte für Hagen relevant seien.
Frau Hammerschmidt erklärt, dass der Bericht schon sehr ausführlich sei. Es gehe hier in erster Linie um den angespannten Wohnungsmarkt. Die Politik werde informiert, wenn und warum in Hagen keine Anwendung erfolge.
Herr Meier äußert, dass er den Passus zur Stärkung des kommunales Vorkaufrechts interessant finde und fragt, ob dadurch mehr Möglichkeiten bestehen würden.
Frau Hammerschmidt bejaht dies. Durch die neue Bauordnung bestünden jetzt Rechtsgrundlagen für Zugriffsmöglichkeiten. Eine Information an die Politik bei Ausübung eines Vorkaufsrechtes aufgrund der neuen Gesetzgebung werde erfolgen.
