15.09.2021 - 4.2 Teiländerung Nr. 116 "Aufhebung der Teiländerun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Mi., 15.09.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Inge Fischer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Römer fragt nach, warum hier nun eine Aufhebung erfolgen müsse.
Frau Hammerschmidt teilt mit, dass die 55. Änderung aufgehoben werden müsse, da diese aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung nicht mehr anzuwenden sei. Dies reiche aber nicht aus, es müsse eine formelle Aufhebung folgen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt, das Verfahren zur Teiländerung Nr. 116 „Aufhebung der Teiländerung Nr. 55 - Konzentrationszonen für Windenergieanlagen‟ zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach § 1 Abs. 8 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung einzuleiten.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Teiländerung umfasst das gesamte Stadtgebiet.
Nächster Verfahrensschritt
Als nächster Verfahrensschritt wird die frühzeitige Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
