15.09.2021 - 4.1 Anregungen gem. § 24 GO NRW der Bürgerinitiativ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Mi., 15.09.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Inge Fischer
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Schmidt erläutert die Gründe, warum man die Anregung der Bürgerinitiative unterstützen solle. Die Entscheidung der Verwaltung habe man jedoch erwartet.
Herr Römer äußert ebenfalls seine Enttäuschung über die Entscheidung der Verwaltung und begründet diese. Eine Veränderungssperre biete Möglichkeiten neu zu überlegen, um die Natur nicht mit Windrädern zu zerstückeln.
Herr Keune weist darauf hin, dass es Rechtsgründe gebe und nicht vermeintlich hilfreiche Urteile herangezogen werden, die hier einer richterlichen Entscheidung nicht Stand halten werden. Für die Zulässigkeit einer Veränderungssperre entbehre es jeglicher Grundlage.
Herr Klepper sieht hier nach höchstrichterlicher Rechtsprechung keine Grundlage und warnt davor, hier einen Weg ohne Aussicht auf Erfolg zu beschreiten.
Herr Reinke äußert sein Verständnis für das Anliegen der Bürgerinitiative. Aber auch die Entscheidung der Verwaltung sei für ihn nachvollziehbar. Er schlage vor, den Anregungen ebenfalls nicht zu folgen.
Herr Schmidt widerspricht Herrn Keune, wonach eine Höhenbegrenzung ausgeschlossen sei und begründet dies.
Herr Dr. Stückemann erklärt, dass der Beschlussvorlage nichts hinzuzufügen sei. Wenn überhaupt käme eine Festsetzung im Bebauungsplan in Betracht, welcher aus dem Flächennutzungsplan abgeleitet werde müsse. Da es diesen Flächennutzungsplan für Hagen nicht gebe, sei dies in Hagen nicht möglich.
Herr Römer fragt nach der Höhe der Ertragskraft. Wenn diese vergleichsweise nur gering sei, müsse man nicht 300 m hohe Windräder in Kauf nehmen. Hierfür müsse man sich doch stark machen können.
Herr Klepper bestätigt, dass man Rechte gerichtlich überprüfe könne. Hier sehe man jedoch eine Entscheidung nach Recht und Ordnung, womit sich eine weitere Diskussion erübrige.
