17.06.2021 - 7.13 Bebauungsplan Nr. 4/21 (707) Wohnbebauung Dorfs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 4/21 (707) Wohnbebauung Dorfstraße Garenfeld gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zurzeitltigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4/21 (707) Wohnbebauung Dorfstraße Garenfeld liegt im Stadtbezirk Nord, in der Gemarkung Garenfeld, Flur 1 und umfasst die Flurstücke 177, 807, 813, 814 und teilweise die Flurstücke 182/3 und 770. Das Plangebiet ist im Norden und Südosten von Landwirtschaftsfläche umgeben. Im Osten des Plangebiets liegt ein Sportplatz. Im Süden schließen sich Wohngebäude und landwirtschaftliche Betriebsgebäude an. Im Westen sind Wohngebäude mit dahinterliegenden Landwirtschaftsflächen vorhanden. 

 

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan zu entnehmen. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt:

Nach der Einleitung findet als nächster Schritt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden statt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

5

 

 

SPD

3

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

AfD

 

 

1

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

1

 

 

Bürger für Hohenlimburg

1

 

 

Die Linke

1

 

 

HAK

1

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

15

Dagegen:

0

Enthaltungen:

1

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=3648&TOLFDNR=310941&selfaction=print