15.11.2005 - 4 Evolutionspark Hagen, Entwicklungsbereichhier: ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Asbeck verweist auf den Wunsch einer Kostenabschätzung und einer Darstellung der Maßnahmen die schon gelaufen seien bzw. in Kürze anständen. Dies könne jedoch einschließlich der Frage der Mittelbereitstellung in der nächsten Haupt- und Finanzausschusssitzung vorgestellt werden.

An der Diskussion beteiligen sich Frau Suda sowie die Herren Marscheider, Grzeschista, Dr. Ramrath, Asbeck und Grothe.

 

Zur Frage der Fördermittelbereitstellung äußert sich Herr Hauck optimistisch. Eine mögliche Förderfähigkeit läge nicht schriftlich vor. Der entsprechende Antrag solle im nächsten Jahr gestellt werden. Die vorbereitenden Untersuchungen für das Gesamtprojekt sollten mit dem Ratsbeschluss am 15.12.2005 beginnen. Die entsprechenden Bauleitplanverfahren könnten im nächsten beginnen, so dass eine Bürgeranhörung evtl. Ende 2006 durchzuführen sei. Natürlich müssten auch noch sämtliche Inhalte definiert werden.  

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Beschluss:

a)     Der Rat beschließt die Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 Baugesetzbuch für den Entwicklungsbereich “Evolutionspark Hagen”

b)     Das Gebiet besteht aus den zwei Teilbereichen Werdringen/Brockhausen und Bathey/Hengstey, Böhfeld, die durch die Fläche des Wasserwerkes Hengstey verbunden sind.

Grenzen des Gebietes

Westliche und nördliche Grenze:
Hagener Stadtgrenze durch den Harkortsee, die Ruhr und den Hengsteysee von der Weststraße bis zur Dortmunder Straße

Südliche Grenze:
Weststraße vom Harkortsee bis zum Bahnhof Hagen-Vorhalle
Nördlich entlang des Bahnhofs Hagen-Vorhalle,
Bahnlinie Hagen nach Dortmund bis Wasserwerk Hengstey
In östlicher Richtung bis zur westlichen Bebauung der Niedernhofstraße (Niedernhofstr. 29)

Östlich:
Westlich der Bebauung Niedernhofstr. 29 bis Niedernhofstr. 45, entlang der Niedernhofstraße bis zur Hausnummer 90, danach Linie, die ca. 200 m östlich parallel zur Niedernhofstraße und danach bis zur Hengsteyer Straße ca. 100 m südlich parallel zur A1 verläuft
A1 bis Autobahnanschlussstelle Hagen-Nord
Dortmunder Straße bis zur Stadtgrenze Hagen

Die genauen Grenzen sind im beigefügten Plan dargestellt.

 

c)      Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag zu stellen für die vorbereitenden Untersuchungen, einen Zeit- und Maßnahmeplan aufzustellen, die Finanzierung der Eigenmittel zu sichern und die Untersuchungen durchzuführen.

 

d)     Das Ergebnis ist dem Rat in der Sitzung Dezember 2006 mit dem Entwurf der Satzung für den Entwicklungsbereich vorzustellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen