16.06.2021 - 8 Anfragen gemäß § 18 der Geschäftsordnung

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Wortprotokoll

Herr Sondermeyer sagt, dass er eine Anfrage im Zusammenhang mit der Grundsicherung habe. Es habe vor kurzer Zeit ein wegweisendes Urteil gegeben, dass Empfänger von Grundsicherung nicht mehr auf das Wohngeld verwiesen werden könnten, sondern eine Wahlfreiheit hätten. Das bedeute, dass man auch dann weiterhin die Grundsicherung in Anspruch nehmen könne, wenn man Anspruch auf Wohngeld habe. Er fragt, ob die betroffenen Menschen und Leistungsempfänger auf diesen Sachverhalt hingewiesen würden. Wie werde in der Verwaltung mit diesem Sachverhalt bisher umgegangen? 

 

Frau Küper nimmt dahingehend dazu Stellung, dass ihr das Urteil bekannt sei. Man befinde sich derzeit in der Auswertung dieses Urteils. Man habe in Kürze ein Gespräch zwischen der Wohngeldstelle und der Grundsicherungssstelle. Als Ergebnis werde mitgeteilt, wie man damit umgehen wolle. Es sei kompliziert, weil es nicht so ohne weiteres gehe, den Vorrang zu verletzen. Man werde einen internen Ausgleich schaffen müssen. Eine Mitteilung an die Hilfeempfänger werde nicht erfolgen.  

 

Auf Hinweis von Herrn Sondermeyer, dass sich die Stadt Hagen an dieses Urteil halten müsse, weist Frau Küper darauf hin, dass es nicht reiche, dass irgendjemand ein Urteil getroffen habe. Die Stadt Hagen brauche für die Änderung ihrer Grundsätze immer eine höchstrichterliche Rechtssprechung. Erst dann sei auch die Stadt Hagen bereit, ihre Richtlinien zu ändern. Das sei geübte Praxis bei der Bundesagentur für Arbeit. 

 

 

 

 

 

Frau Freund erklärt, dass in der Videokonferenz auf ihre Anfrage gesagt worden sei, dass das Schlüssige Konzept zu den Kosten der Unterkunft im Moment überarbeitet würde und die Mietgrenzen neu festgesetzt würden. Habe die Verwaltung schon einen Überblick, wann das im Ausschuss beraten werden könne?

 

Frau Küper berichtet, dass die Daten der 4.000 Fälle heute gekommen seien. Diese müssten jetzt ausgewertet werden. Sie hoffe, dass die Auswertung durch die Firma Empirica nach Einreichen der Daten kurzfristig erfolge. Sie merkt an, dass eine Veränderung innerhalb von zwei Jahren nicht eklatant sein werde.

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