16.06.2021 - 3 Mitteilungen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Datum:
- Mi., 16.06.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Frau Kaufmann erklärt, dass sie bei diesem Punkt Frau Dr. Scholten vertrete und eine Mitteilung zum Thema Verhütungsmittelfonds machen wolle.
Die Ausschussmitglieder, die bereits seit längerer Zeit dabei seien, erinnerten sich sicher daran. Sie sei froh, dass man in Hagen zwischenzeitlich mit diesem Thema ein ganzes Stück weiter gekommen sei.
Sie berichtet, dass im Rahmen des Doppelhaushaltes 2020/2021 vom Rat der Stadt die Einrichtung eines Verhütungsmittelfonds beschlossen worden sei. Dieser Fonds diene zur finanziellen Unterstützung bedürtiger Frauen in besonderen sozialen Notlagen mit Wohnsitz in Hagen. Mit der Umsetzung sei der Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz betraut. Im Frühjahr 2020 sei ein Kooperationsvertrag ge-schlossen worden. Die drei Kooperationspartner seien die AWO Beratungsstelle „Schwangerschaftsprobleme“, die Beratungsstelle „Donum Vitae“ und der evangelische Kirchenkreis Hagen mit der Beratungsstelle „Sichtweise“.
Für die Haushaltsjahre 2020/2021 habe der Rat der Stadt jeweils 20.000 € zur Verfügung gestellt. Der jährliche Betrag für jede Beratungsstelle betrage 6.666 €.
Die Beratungsstellen seien zur Vorlage eines Controllingberichtes in Form einer anonymisierten Auflistung der verausgabten Beträge verpflichtet.
Im Herbst letzten Jahres habe es eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Sachstand „Verhütungsmittelfonds“ gegeben. Das solle Inhalt dieser Mitteilung sein.
Die Frage habe beinhaltet, inwieweit der Fonds in Anspruch genommen worden sei. Dazu sei anzumerken, dass der Fonds erst dann richtig angenommen worden sei, nachdem sich die Arbeitsabläufe konkretisiert und eingespielt hatten. Nach Ende des ersten Lockdowns sei der Fonds im zweiten Halbjahres erst richtig angenommen worden. Es habe einige Anfangsschwierigkeiten gegeben. Die Details würden der Niederschrift beigefügt (siehe Anlage zu TOP 3). Die Mittel seien im letzten Jahr nicht vollständig verausgabt worden. Mittlerweile zeichne sich eine deutlich erhöhte Fallzahl ab. Eine Übertragung der Mittel aus dem letzten Jahr in dieses Jahr sei nicht möglich.
Die Anfrage habe auch die Frage enthalten, wie die Frauen auf diese Möglichkeit aufmerksam gemacht würden, dass sie auf diesen Fonds zugreifen könnten.
Kolleginnen und Kollegen des Fachbereichs Gesundheit und Verbraucherschutz seien auf die Beratungsstellen und gynokologischen Praxen zugegangen. Wie das vom Jobcenter gehandhabt würde, werde man zu einem späteren Zeitpunkt berichten.
Auch im Kreis der Frühen Hilfen würden Interessierte zusammengeschlossen, so dass die Frauen an verschiedenen Stellen auf dieses Thema angesprochen würden.
Man gehe davon aus, dass dieser Fonds auch in den Folgejahren weiter genutzt werden könne. Nach Einschätzung der Beratungsstellen bestehe weiterhin ein hoher Bedarf, so dass der Betrag in Höhe von 20.000 € vollständig in Anspruch genommen würde. Man sei sehr dankbar, dass es damit eine Möglichkeit gebe, den betroffenen Frauen zu helfen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
133,7 kB
|
