07.12.2021 - 5.4 Sachstandsbericht Stadtmuseum Hagen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Gremium:
- Kultur- und Weiterbildungsausschuss
- Datum:
- Di., 07.12.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:02
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Herr Fuchs berichtet aus der Zusammenarbeit mit der Ausstellungsgestaltung, die bisher sehr erfolgreich verlaufen sei. Die Ausstellung sei nahezu komplett durchgeplant und man begebe sich jetzt an die Feinarbeiten. In diesem Punkt sei man auch gut im Zeitplan.
Die einzige Schwierigkeit, die sich derzeit abzeichne, sei, dass man Verträge geschlossen habe, die getaktet waren auf eine Fertigstellung des Museums im Jahr 2022. Hier müsse man jetzt schauen, wie dies mit den Baumaßnahmen harmonisiere.
Dazu möchte Herr Fuchs das Wort an die Kollegen aus dem Fachbereich Gebäudewirtschaft, Herrn Krüger und Herrn Schenk, übergeben.
Herr Krüger bestätigt die Aussage der konstruktiven Zusammenarbeit von Herrn Fuchs und gibt einen kurzen Überblick über den bisherigen Ablauf der Baumaßnahme und den aktuellen Stand zum Bauantrag.
Die letzten notwendigen Unterlagen zur Vervollständigung des Bauantrages werden in den nächsten Tagen eingehen, so dass der vervollständigte Bauantrag noch vor Weihnachten 2021 erneut eingereicht werden könne.
Als vorsichtige Prognose könne dann ab Mai 2022 damit begonnen werden die Vergabeprozesse anzuschieben, so dass man von einer ca. einjährigen Bauverzögerung sprechen könne.
Derzeit sei man dabei, den Förderantrag entsprechend zu verlängern. Nichtsdestoweniger müsse aufgrund der Verschiebung auch mit einer Kostensteigerung gerechnet werden.
Herr Walter möchte gerne wissen, ob denn bereits Kontakt zur Bezirksregierung bzgl. der Fördergelder bestünde.
Herr Fuchs antwortet, dass diese Zuständigkeit im Fachbereich Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen liege. Die letzte Information sei gewesen, dass die Kassenwirksamkeit der Mittel verlängert werden soll. Dieses hänge damit zusammen, dass die veranschlagten Mittel nicht so wie geplant abgerufen werden könnten. Der eigentliche Förderzeitraum laut Förderbescheid wurde damals festgelegt auf die Jahre 2021 bis 2023 und dieser Förderzeitraum werde zum heutigen Stand auch ausreichen. Die Mittelabrufe wurden für die Jahre 2021, 2022 und 2023 festgelegt, so dass der geplante Mittelabruf für das Jahr 2021 auf das Jahr 2022 verschoben werden müsse. Dieser Antrag sei aber gestellt. Im Moment gehe man davon aus, dass es sich lediglich um eine Verzögerung handele. Sobald der Kostenrahmen überblickt werden könne, müsse man entscheiden ob ein Fördernachtrag beantragt werden könne.
Herr Walter stellt fest, dass keine weiteren Nachfragen vorliegen.
