07.12.2021 - 5.3 Kunst im öffentlichen Raum hier: Personal- und ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Gremium:
- Kultur- und Weiterbildungsausschuss
- Datum:
- Di., 07.12.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:02
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB49 - Museen und Archive
- Bearbeitung:
- Anja Spiecker-Kondritz
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Fuchs erläutert zunächst die geschichtliche Entwicklung dieser Vorlage und führt zeitgleich in die vorliegende Thematik ein.
Als Fazit sei festzuhalten, dass es sich bei der gewünschten erweiterten Aufgabenwahrnehmung um eine zusätzliche freiwillige Leistung handele, da die eigentlichen Grundlagen der Inventarisierung bereits geregelt seien. Dies bedeute allerdings auch, dass die Verwaltung von sich aus, aufgrund der fehlenden und neu einzustellenden Mittel in Höhe von ca. 90.000 Euro/jährlich die Übernahme dieser freiwilligen Aufgabe, egal in welchem Fachbereich, nur ablehnen könne.
Herr Röspel möchte gerne wissen, ob der am 01.09.2021 im Kultur- und Weiterbildungsausschuss zur Vorlage 0519-1/2021 gefasste Ergänzungsbeschluss mit der Ziffer 1 von der Verwaltung noch umgesetzt werde.
Herr Fuchs antwortet, dass die im Fachbereich Kultur geführte Datenbank die Exponate enthalte, für die der Fachbereich zuständig sei. Eine Zuständigkeit für die Exponate, die dort nicht erfasst seien, gebe es aktuell nicht. Angenommen, der Fachbereich Kultur würde diese Kulturgüter der besagten Anlage 1 der Vorlage 0519-1/2021 jetzt in seine Datenbank aufnehmen, dann schaffe man eine Unzuständigkeit, da eine Zuständigkeit gemäß der Inventarisierungsordnung nicht gegeben sei.
Die Zuordnung dieser Zuständigkeit sei eine Verwaltungsaufgabe, die über den Oberbürgermeister geklärt werden müsse.
Herr Röspel beantragt folgenden Ergänzungsbeschluss zu fassen und stellt diesen zur Diskussion:
1.) Der Kultur- und Weiterbildungsausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
2.) Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die benötigten Mittel im kommenden Haushalt 2022/2023 aufgenommen werden können.
3.) Die Verwaltung wird beauftragt, bei allen städtischen Einrichtungen nachzufragen, welche Kunstgegenstände sich in deren Einrichtungen bzw. auf deren Grundstücke befinden.
4.) Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Frühjahr 2022, die gelisteten Objekte der Anlage 1 der Vorlage 0519-1/2021 in die Datenbank des Fachbereichs Kultur zur Inventarisierung und Bilanzierung aufzunehmen.
Herr Borchert ist irritiert bezüglich der Aussage über die Höhe der jährlich entstehenden Sachkosten für die Instandsetzung, Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten etc. Aus seiner Sicht sei es doch wohl so, dass überhaupt nicht bekannt sei, welche Kunstobjekte im öffentlichen Raum vorhanden seien, somit sei doch gar nicht bezifferbar wie hoch die Instandhaltungs-/Sachkosten ausfallen werden.
Des Weiteren werde durch diese Vorlage insinuiert, dass die Verkehrssicherungspflicht nur dann entstehen werde, wenn man sich mit diesem Thema befasse und alle vorhandenen Kunstobjekte aufnähme. Die Verkehrssicherungspflichten bestünden aber ohnehin. Die Stadt Hagen sei ganz klar verantwortlich für die Kunst, die hier im öffentlichen Raum stehe und die Verkehrssicherungspflichten würden ganz klar aus dem Gesetz hervorgehen. Es handele sich also in keinster Weise um eine freiwillige Aufgabe.
Herr Borchert möchte nochmal deutlich daraufhin weisen, dass es sich bei der Inventarisierung von Vermögensgegenständen um keine freiwillige Aufgabe der Verwaltung handele. Für die Gesamtverwaltung gelte der gesetzliche Auftrag, dass alle Vermögensgegenstände entsprechend inventarisiert und bewertet sein müssten und das bis zum Jahresende.
Herr Fuchs antwortet, dass es sich bei der Angabe der Sachkosten selbstverständlich nur um eine Schätzung handeln könne. Man habe sich dabei an den Aufwandskosten anderer Städte für diese Aufgabe orientieren müssen.
Zum Thema Verkehrssicherungspflicht möchte Herr Fuchs anmerken, dass diese für die im Eigentum der Stadt Hagen befindlichen Kunstobjekte eingehalten werde. Daraus ergebe sich auch, dass die Stadt Hagen nicht für alle Kunstobjekte im öffentlichen Raum zuständig sei. Ebenfalls daraus ergebe sich auch die Freiwilligkeit dieser Aufgabe, denn der eigentlichen Pflichtaufgabe der Erfassung und Bilanzierung dessen, was sich im Eigentum der Stadt Hagen befinde, sei Genüge getan worden.
Herr Fuchs kann die Diskussionen rund um dieses Thema durchaus nachvollziehen aber im Ergebnis sei dieses leider nicht umsetzbar. Die aktuelle Diskussion gehe weit über das hinaus, was sich über die eigentliche gesetzliche Aufgabe der Inventarisierung hinaus ergebe. Ein hoher Aufwand ergebe sich zunächst daraus, dass alle Objekte, also auch diese ca. 300 Objekte, die in dem erwähnten Buch gelistet seien, gesichtet werden müssten. Darunter seien sicherlich viele Objekte, die sich nicht im Eigentum der Stadt Hagen befänden, sondern nur im öffentlichen kommunalen Raum vorhanden seien und damit eben auch Kunst im öffentlichen Raum seien. Herr Fuchs möchte auch darauf hinweisen, dass im Rahmen der Inventarisierung der Kunstwerke die Werte miterfasst worden seien. Allerdings gebe es auch Objekte, die über Kunst am Bau geschaffen oder finanziert worden seien. Diese seien zum Teil mit in dem Gesamtwert der jeweiligen Gebäude veranschlagt worden.
Im Moment sei dieser Aufwand nicht erfüllbar, da keine Mittel dafür vorhanden seien.
Herr Schuh erscheinen die genannten Personalkosten als zu hoch. Daraufhin habe er mit der besagten Kunsthistorikerin und Buchautorin gesprochen. Diese bestätigte ihm, dass sämtliche Unterlagen noch in ihrem Besitz seien und sie diese auch bis zum heutigen Tag weiter gepflegt habe. Die angesprochene Dame wäre auch bereit, gegen einen finanziellen Ausgleich, Datensätze über die Objekte zu erstellen und diese dann dem Fachbereich Kultur zur Verfügung zu stellen. Diese Alternative sieht Herr Schuh als eine weitaus günstigere Alternative an, um eine entsprechende Inventarisierung der Kunstobjekte durchzuführen. Ihm erscheine eine dauerhafte Einrichtung einer halben Stelle als zu viel. Da in dem Bereich wenig Fluktuation an und mit dem Objekten herrschen würde.
Herr Schuh schlägt daher vor, dass die Stadt Hagen einen Kostenvoranschlag über einen externen Kunsthistoriker einholt, der alle Kunstwerke im öffentlichen Raum einmalig inventarisiert und deren Zustand beschreibt. Anschließend könne man immer noch schauen wie weiter verfahren werden könne.
Herr Rudel fragt nach, ob es gesichert sei, dass alle Kunstwerke, die sich im öffentlichen Raum befinden und der Stadt Hagen gehören, tatsächlich auch erfasst seien.
Herr Fuchs verweist auf das bestehende Inventarisierungssystem der Stadt Hagen und bejaht die Frage von Herrn Rudel.
Herr Rudel möchte vermeiden, dass die Stadt Hagen etwas im Besitz und Eigentum habe, aber darüber keine Kenntnis habe und im schlimmsten Fall von diesem Objekt auch Gefahr ausgehe. Schon aus diesem Grund sei es überaus wichtig zu wissen, welche Kunstwerke im öffentlichen Raum auch der Stadt Hagen gehören.
Herr Fuchs erwidert, dass dagegen auch gar nichts spreche. Im Rahmen des bei der Stadt Hagen geltenden Hausherrenamtsmodell aber sollten alle Kunstwerke, die sich im Eigentum der Stadt Hagen befinden, inventarisiert und im Rahmen der Inventur begutachtet worden sein.
Herr König zeigt großes Interesse daran, ob dem Ausschuss eine Liste vorgelegt werden könne, welche Objekte im Rahmen von Kunst am Bau bei den jeweiligen Hausherrenämtern erfasst worden seien.
Des Weiteren unterbreitet Herr König einen Verbesserungsvorschlag zum vorgeschlagenen Ergänzungsbeschluss der CDU-Fraktion.
Herr König schlägt vor, die Ziffer 2 wie folgt umzuformulieren:
Der Kultur- und Weiterbildungsausschuss behält sich vor, im Rahmen der kommenden Haushaltsplanberatungen zum Haushalt 2022/2023 die entsprechend benötigten Mittel zu beantragen.
Ansonsten erklärt sich die SPD-Fraktion mit dem vorgeschlagenen Ergänzungsbeschluss einverstanden.
Herr Bleicher bestätigt, dass aktuell keine Mittel dafür vorhanden seien und auch keine Mittel für diese Aufgabe im kommenden Doppelhaushalt veranschlagt worden seien. Aus diesem Grund sei ein entsprechender Antrag aus diesem Ausschuss heraus, der einzige Weg um Mittel für diese Aufgabe bereitstellen zu können.
Herr Walter vermutet, dass dann im Rahmen der Haushaltsplanberatungen an anderer Stelle Mittel dafür eingespart werden müssten.
Herr Schuh möchte gerne den Antrag stellen, dass die Verwaltung beauftragt werde, externe Angebote zur Inventarisierung der Kunst im öffentlichen Raum zu dem Bestand und zur derzeitigen Situation einzuholen und diese Angebote einschließlich der damit anfallenden Personal- und Sachkosten bis zur nächsten Sitzung des Kultur- und Weiterbildungsausschusses vorzulegen.
Herr Voigt merkt an, dass Herr Schuh eingangs erwähnt habe, dass die Daten von der Dame zur Verfügung gestellt werden könnten. Diese Tatsache sollte Herr Schuh bei seinem Antrag nicht vergessen aufzunehmen. Herr Voigt schlägt folgende Formulierung vor:
Die Verwaltung wird beauftragt, sich mit der entsprechenden Dame in Verbindung zu setzen, um Möglichkeiten zu erörtern in den Besitz des Datensatzes zu gelangen.
Herr Schuh merkt an, dass eine derartige Formulierung aufgrund der Vergabevorschriften nicht rechtmäßig sein könnte.
Herr Fuchs möchte zusätzlich zu bedenken geben und auch deutlich machen, dass die Anforderungen, die an die entsprechenden Datensätze für den Bereich Kunst gestellt werden, schon sehr besonders seien und in keinster Weise mit einer Aufstellung zu vergleichen seien, die im Rahmen eines Buches erstellt wurden. Selbst wenn die Stadt Hagen die Aufstellung der entsprechenden Dame bekäme, müsse jedes einzelne Objekt nochmal überprüft und an die Anforderungen der Stadt Hagen angepasst werden.
Eine Ausschreibung, so wie Herr Schuh es formuliert hat, sei nur dann möglich, wenn die zu erbringende Leistung eindeutig formuliert werde und dadurch eine Vergleichbarkeit der Angebote hergestellt werden könne.
Frau Dr. Schulte möchte ergänzen, dass es dieses Buch nicht gebe, wenn nicht der Autor dieses Buches einen Auftrag von der Stadt Hagen erhalten hätte, diese Kunstwerke zu erfassen. Das heißt, die Grundlage dieses Buches habe die Stadt Hagen selber in Auftrag gegeben. Trotzdem sei dieses nicht nach den heutigen Maßstäben zu messen.
Die Daten, die dieses Buch beinhalte, seien auch alle auf Karteikarten bei der Stadt Hagen vorhanden. Gegenüber dem Sachstand, der im Buch festgehalten sei, gab es natürlich im Laufe der Zeit Änderungen bei den Kunstwerken.
Mit einer Datenbank zur Erfassung von Kunstwerken sei dieses Buch aber nicht zu vergleichen. Die Datenbank, mit der der Fachbereich Kultur täglich arbeite, sei sehr komplex. Aus diesem Grund nutze eine zur Verfügung gestellte Liste der besagten Dame leider nicht sehr viel.
Herr Walter möchte festhalten, dass es wohl somit einfacher wäre, dass die Stadt Hagen die Erfassung selber vornehme und dass die Daten aus dem besagten Buch sowieso schon bei der Stadt Hagen vorhanden seien.
Herr Schuh erklärt sich mit dieser Argumentation einverstanden und möchte seinen Antrag nicht mehr aufrechterhalten.
Anschließend formuliert Herr Röspel den gemeinsamen Ergänzungsbeschluss.
Im Anschluss daran lässt Herr Walter über den Ergänzungsbeschluss abstimmen.
Beschluss:
1. Der Kultur- und Weiterbildungsausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Ergänzungsbeschluss:
2. Der Kultur- und Weiterbildungsausschuss behält sich vor, im Rahmen der kommenden Haushaltsplanberatungen zum Haushalt 2022/2023 die entsprechend benötigten Mittel zu beantragen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, bei allen städtischen Einrichtungen nachzufragen, welche Kunstgegenstände sich in deren Einrichtungen bzw. auf deren Grundstücke befinden.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Frühjahr 2022, die gelisteten Objekte der Anlage 1 der Vorlage 0591-1/2021 in die Datenbank des Fachbereichs Kultur zur Inventarisierung und Bilanzierung aufzunehmen.
