13.09.2005 - 17 Landschaftsplan Hagen6. Landschaftsplanänderung...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Wiemann verweist auf den heute neu gefassten Beschluss des Umweltausschusses.

 

Herr Gerbersmann stellt fest, dass im Landschaftsplan 1994 in den Bereichen, die jetzt für die Erweiterung des Dolomitsteinbruches in Frage kommen ein temporäres Naturschutzgebiet festgesetzt wurde. Bei diesen ist festgelegt, dass bei einer rechtsgültigen Abgrabungsgenehmigung das Naturschutzgebiet automatisch als auflösende Bedingung außer Kraft tritt. Er fragt, ob sich an dieser Regelung, die damals beschlossen worden und heute rechtskräftig sei, nichts geändert habe.

 

Dies wird von Herrn Wiemann bestätigt.

 

Für Herrn Meier ist es wichtig sicherzustellen, dass der Abgrabungsantrag nicht erschwert werde, obwohl hierzu noch keine abschließende Meinung hergestellt worden sei.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgelegten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der 6. Landschaftsplanänderung gem. § 27 LG NRW in der z.Z. gültigen Fassung und beauftragt die Verwaltung mit der öffentlichen Auslegung.

 

Dieser Beschluss ergeht unter der Maßgabe, dass damit noch keine Vorentscheidung für oder gegen den eingeleiteten Abgrabungsantrag “Steinbruch Dolomit” getroffen ist.

 

Der Umweltausschuss richtet einen Arbeitskreis zu dem Thema “FFH-Gebiet und Abgrabung Dolomit” ein.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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