13.09.2005 - 15 FNP - Teiländerung Nr. 80 - Windenergieanlage -...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 13.09.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Grzeschista gibt zu bedenken, dass bei einer damaligen parzellenscharfen Abgrenzung man sich heute nicht mehr mit dieser Problematik auseinander setzen müsste.
Herr
Oberste-Berghaus verweist auf die möglicherweise in Zukunft einzuhaltenden höhgeren
Abstände bis zu 1.500 m. Mit diesem Ausblick könne er dem Beschlussvorschlag
nicht zustimmen.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden
Beschluss zu fassen:
Zu a):
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung
eines vereinfachten Verfahrens zur FNP – Änderung Nr. 80 –
Windenergieanlage – nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der z. Zt.
gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt südlich des Weilers Niggenbölling und nördlich der BAB – Raststätte Kaltenborn an der A 45.
Zu b):
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung
nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 wird abgesehen. Der betroffenen Öffentlichkeit
und den Behörden wird durch die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2
Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Zu c):
Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal
aufgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der Teiländerung Nr. 80
– Windenergieanlage – des Flächennutzungsplanes nebst Begründung
vom 01.06.2005 in der zuletzt gültigen Fassung.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Teiländerung
Nr. 80 – Windenergieanlage – des FNP der Stadt Hagen mit der
dazugehörigen Begründung öffentlich auszulegen.
Die Begründung vom 01.06.2005 wird Bestandteil
des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
