13.09.2005 - 15 FNP - Teiländerung Nr. 80 - Windenergieanlage -...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Grzeschista gibt zu bedenken, dass bei einer damaligen parzellenscharfen Abgrenzung man sich heute nicht mehr mit dieser Problematik auseinander setzen müsste.

 

Herr Oberste-Berghaus verweist auf die möglicherweise in Zukunft einzuhaltenden höhgeren Abstände bis zu 1.500 m. Mit diesem Ausblick könne er dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

Zu a):

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung eines vereinfachten Verfahrens zur FNP – Änderung Nr. 80 – Windenergieanlage – nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der z. Zt. gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt südlich des Weilers Niggenbölling und nördlich der BAB – Raststätte Kaltenborn an der A 45.

 

Zu b):

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 wird abgesehen. Der betroffenen Öffentlichkeit und den Behörden wird durch die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

Zu c):

Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal aufgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der Teiländerung Nr. 80 – Windenergieanlage – des Flächennutzungsplanes nebst Begründung vom 01.06.2005 in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Teiländerung Nr. 80 – Windenergieanlage – des FNP der Stadt Hagen mit der dazugehörigen Begründung öffentlich auszulegen.

 

Die Begründung vom 01.06.2005 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

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