11.03.2021 - 6.6 Maßnahmen zur Prävention sexualisierter Gewalt ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.6
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 11.03.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Renate Haack
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Reinke weist darauf hin, dass die Vorlage als Tischvorlage ausgelegt sei. Es gehe um ein Förderprogramm, bei dem Verwaltung zunächst einmal ihr Interesse bekunden solle.
Herr Goldbach erklärt, dass es einen Zusammenhang des Förderprogramms zu den Fällen in Lügde, Bergisch-Gladbach und Münster gebe. Das Ministerium habe das Programm wenige Tage nach Veröffentlichung der Empfehlung der beiden Landesjugendämter auf den Markt gebracht. Zielvorstellung sei dabei, mit der Infrastruktur der Beratungsstellen den Schwerpunkt fachlich zu verankern. Er betont, dass man gern darauf zugehen wolle. Man habe es zunächst einmal in Bezug auf die Finanzen im kommunalen Haushalt subsumiert, sei aber in einem engen Austausch mit der Beratungsstelle Zeitraum. Geplant sei die Einrichtung einer halben Stelle bei der Beratungsstelle Zeitraum und einer Stelle bei der kommunalen Beratungsstelle Rat am Ring. Wenn der Jugendhilfeausschuss den Auftrag entsprechend erteilen würde, sich an der Interessenbekundung zu beteiligen, gehe er davon aus, dass man mit dem Zuschuss rechnen könne. Man plane eine Zeitschiene ab 2022. Der kommunale Eigenanteil betrage 20 Prozent und beziffere sich auf 17.400 €. Man habe in den Gesprächen mit der Beratungsstelle Zeitraum zugesagt, den Eigenanteil kommunal bereitzustellen.
Herr Reinke betont, dass er hoffe, dass man mit diesem Antrag erfolgreich sein werde und stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Beschluss:
1. Der Jugendhilfeausschuss unterstützt die Beteiligung des Fachbereiches Jugend
und Soziales am Landesprogramm „Kinderschutz – Maßnahmen zur Prävention
sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche; Ausbau der spezialisierten
Beratung“ und stimmt der Teilnahme am Interessensbekundungsverfahren zu.
- Die Umsetzung der Maßnahme ist für den 01.01.2022 vorgesehen.
