11.03.2021 - 6.1 Trägerwechsel bei der evangelischen Kindertages...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Haack macht deutlich, dass der Jugendhilfeausschuss normalerweise einen Trägerwechsel beschließen würde. Voraussetzung sei dabei, dass auf den Kindertageseinrichtungen aufgrund von Landesfördermitteln keine Bindungsfrist liege. Das sei bei dieser Einrichtung anders. Da laufe noch eine zehnjährige Bindung. In dem Fall sei das Landesjugendamt für die Genehmigung zuständig und der Jugendhilfeausschuss werde nur informiert.     

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt gibt es keine Diskussion.

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