08.06.2021 - 1 Mitteilungen

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Wortprotokoll

Beginn des öffentlichen Teiles: 15:05 Uhr

 

Begrüßung / Eröffnung

 

Herr Dr. Bücker begrüßt alle Anwesenden und eröffnet die konstituierende Sitzung des Ausschusses für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung im Ratssaal.

 

 

Vor Einstieg in die Tagesordnung werden die Ausschussmitglieder Frau Kuschel-Eisermann und Herr Böcker durch Herrn Dr. Bücker verpflichtet.

 

 

Herr Dr. Bücker weist auf die Umbenennung des Ausschusses und die personellen Veränderungen hin. Er stellt Frau Stein-Majewski als neue Geschäftsführerin, als stellvertretenden Geschäftsführer Herrn Mook, Frau Rohleder als neue Schriftführerin und Frau Etminan als stellvertretende Schriftführerin vor.

 

Herr Dr. Bücker verliest den Inhalt einer PowerPoint Präsentation über den Sinn und Zweck des neu benannten Ausschusses für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung.

 

 

Kommunale politische Beteiligung nach § 24 GO NRW:

Zweck und Aufgaben des Ausschusses für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung

 

Die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht in § 24 vor, dass jeder das Recht hat, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden. Die Zuständigkeiten der Ausschüsse, der Bezirksvertretungen und des Bürgermeisters werden hierdurch nicht berührt. Die Erledigung von Anregungen und Beschwerden kann der Rat einem Ausschuss übertragen. Der Antragsteller ist über die Stellungnahme zu den Anregungen und Beschwerden zu unterrichten.

Dieses Recht ist nicht auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt, d.h. auch ohne den Status des Einwohners bzw. Bürgers kann ein entsprechender Antrag gestellt werden. Nicht einmal der vorrübergehende Aufenthalt in der jeweiligen Gemeinde oder die deutsche Staatsangehörigkeit sind erforderlich.

 

Herr Dr. Bücker ergänzt an dieser Stelle, dass ebenfalls auch keine Altersbegrenzung besteht.

 

 

Die Anregungen und Beschwerden müssen sich auf die Angelegenheiten der Gemeinde beziehen.

 

Nach Beteiligung der zuständigen Fachverwaltung wird die Eingabe eingehend im Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung beraten. Hierzu werden die Bürgerin bzw. der Bürger eingeladen und erhalten dann im Rahmen des jeweiligen Tagesordnungspunktes die Gelegenheit, ihre Eingabe persönlich vorzustellen. Wortmeldungen und Redebeiträge des Antragstellers sind danach nur noch in Ausnahmefällen gestattet.

In der Regel findet eine Bürgersprechstunde vor Sitzungsbeginn statt. In dieser können Fragen geklärt, Stellungnahmen abgegeben oder Eingaben von Anregungen und Beschwerden getätigt werden. Der nächste Termin wird jeweils durch eine Pressemitteilung bekannt gegeben.

Zu den Anregungen und Beschwerden kann der Ausschuss Empfehlungen, zum Beispiel an den Rat oder die Verwaltung aussprechen.

Es gibt aber auch Angelegenheiten, für die ein besonderes Verwaltungsverfahren vorgeschrieben ist und bei denen der Ausschuss in der Regel nicht tätig werden kann. Dies ist etwa der Fall bei Dienstaufsichtsbeschwerden oder wenn die Möglichkeit von Rechtsmitteln oder formellen Rechtsbehelfen (zum Beispiel Widersprüche, Klagen) gegeben ist.

 

(Quelle: http://www.juraexamen.info/kommunale-politische-beteiligung-nach-den-%C2%A7%C2%A7-24-26-go-nrw/)

 

 

 

 

Herr Dr. Bücker erläutert, dass heute leider noch keine Bürgersprechstunde stattfinden kann, da der Corona-Inzidenzwert in Hagen aktuell noch über 50 liegt. Er hofft, dass bei der nächsten Sitzung im Oktober eine Bürgersprechstunde stattfinden kann.

Herr Dr. Bücker erklärt, dass eine Bürgersprechstunde vor Sitzungsbeginn stattfindet und alle Bürgerinnen und Bürger ihre Anliegen persönlich vortragen können. Diese können in der anschließenden Sitzung des Ausschusses behandelt werden, sofern sich diese Anregungen auf den Bereich von Hagen oder auf den Beritt des Rates beziehen.

 

Herr Dr. Bücker weist darauf hin, dass sich Anregungen, die sich nicht auf den Hagener Bereich beziehen, nicht vorgestellt werden können.

 

Herr Gutsche bittet um elektronische Zusendung des vorgelesenen Inhalts der Präsentation.

 

Herr Dr. Bücker sichert dies zu.

 

 

 

 

Frau Stein-Majewski verliest folgende Mitteilung:

 

Herr B. wandte sich am 04.03.2021 schriftlich an den Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung und bat um Unterstützung in einer Angelegenheit, die nicht die Stadt Hagen, sondern die Bundesagentur für Arbeit betraf. Nach einer Erläuterung der Zuständigkeiten erteilte Herr B. der Geschäftsstelle das Einverständnis, die Eingabe an die Bundesbehörde weiterzuleiten.

Ebenfalls außerhalb der Zuständigkeit des Ausschusses für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung lag die Anregung einer Hagener Bürgerin, die sich im vergangenen Jahr für die Einrichtung eines Fußweges an der B226 im Bereich Vorhalle,

Volmarsteiner Straße, aussprach. Da es sich bei der B226 um eine Bundesstraße handelt, wurde nach Rücksprache mit Straßen NRW und mit dem erteilten Einverständnis der Bürgerin die Angelegenheit im März 2021 dorthin weitergeleitet. Nach aktuellem Stand liegt bei Straßen NRW keine kurzfristige Ausbauplanung für einen Fußweg an der B226 vor.

Sie haben in der letzten Sitzung die Verwaltung beauftragt, einen Entwurf zur Verbesserung der Auffindbarkeit und Darstellung des Ausschusses auf der Startseite des Internetauftritts der Stadt Hagen vorzulegen. Da ich erst vor kurzem die Geschäftsführung dieses Ausschusses übernommen habe und zusätzlich in der Stabsstelle Stadtjubiläum „275 Jahre Stadt Hagen“ tätig bin, konnte bislang nur ein erster Entwurf erstellt werden, welcher nun noch mit der Pressestelle abgestimmt werden muss. Sobald wir einen prominenteren Platz für die Angelegenheiten rund um den Ausschuss gefunden haben, werden wir sie darüber informieren. 

 

 

 

Herr Dr. Bücker verliest eine weitere Mitteilung:

 

 

Sachstand Buslinienführung 527

 

Bereits im März informierte die Verwaltung den Haupt- und Finanzausschuss über den aktuellen Sachstand im verwaltungsgerichtlichen Verfahren zur Linienführung der 527 im Bereich Felsental (Drucksachennummer 0249/2021). In Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung und der Hagener Straßenbahn AG wurde ein Erfahrungsbericht erstellt und dem Verwaltungsgericht Arnsberg vorgelegt. Dieser ist Bestandteil der Öffentlichen Berichtsvorlage (Drucksachennummer 0477/2021) vom 12.05.2021, die am 16.06.2021 im UWA beraten wird.

 

Herr Dr. Bücker weißt darauf hin, dass die Bezeichnung Umweltausschuss nicht mehr aktuell ist.

 

Hierzu teilt das Rechtsamt mit, dass nach wie vor davon auszugehen ist, dass nach dem vorliegenden Erfahrungsbericht, den 61 gemeinsam mit der Hagener Straßenbahn AG erstellt hat, ein akuter Handlungsbedarf aus der Sicht der Verwaltung derzeit nicht besteht.

Mit einer Terminierung und Entscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg über die o.a. Klage dürfte in absehbarer Zeit zu rechnen sein.

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Beschluss: