25.11.2021 - 2 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Frau P. stellt die Frage, ob das Grundstück an der Elseyer Str. 79 a, das seit 1958 durch den Hundesportverein PHV Hohenlimburg-Reh e.V. als Übungsplatz genutzt werde, an den Wirtschaftsbetrieb Hagen verkauft werden solle.

Wenn ja, möchte sie wissen, wie das Grundstück, das auch Überschwemmungsgebiet sei, zukünftig genutzt werden solle.

 

Frau Bekaan antwortet, dass eine Grundstücksübertragung der Stadt Hagen an den Wirtschaftsbetrieb Hagen erfolgen solle. Warum dies geplant sei und wie das Grundstück zukünftig genutzt werden solle, konnte in der Kürze der Zeit nicht in Erfahrung gebracht werden.

 

Herr Eisermann sagt Frau P. eine Weiterleitung an die zuständigen Fachbereiche zu, um eine Antwort zu erhalten. Auch er befürworte die weitere Nutzung des Grundstücks durch den Hundesportverein.

 

Herr L. fragt zum Thema Hohenlimburger Bahnhof, ob der Einbau einer Weiche eine Alternative zum geplanten Bau eines Aufzuges an der Brücke zur Herstellung von Barrierefreiheit darstellen würde. Er möchte wissen, ob diese Möglichkeit bei den aktuellen Gleisbauarbeiten berücksichtigt worden sei.  

 

Herr Eisermann weist darauf hin, dass die Beantwortung durch die Bahn erfolgen müsse. Er sagt Herrn L. eine Weiterleitung an die entsprechenden Fachbereiche zu, um eine Antwort zu erhalten.

 

Herr K. stellt als Grundstückseigentümer einer Fläche Am Paulshof (Wendehammer) die Frage, wie er eine Grundstückserschließung erwirken könne. Bauvoranfragen seien bisher abgelehnt worden, weil die Erschließung nicht gesichert sei. Eine Bebauung sei gemäß Bebauungsplan jedoch möglich. Lediglich die Zuwegung bzw. eine Straße zu den Grundstücken, die im Bebauungsplan Hohenlimburg Nr. 18 als „Straße F“ gekennzeichnet sei, sei nicht vorhanden und somit eine Erschließung nicht erfolgt. Es handele sich um drei Grundstücke, von denen eines der Stadt Hagen gehöre. Er habe großes Interesse daran, sein Grundstück mit einer Wohnbebauung zu versehen.

 

Herr Eisermann sagt Herrn K. eine Weiterleitung an die Fachverwaltung zur Beantwortung seiner Frage zu.

 

Herr Schmidt fragt den Fragesteller, ob er sein beabsichtigtes Bauvorhaben bei der zuständigen Fachverwaltung bereits vorgetragen habe. Aus diesem Anlass könne die Erschließung seiner Ansicht nach durchgeführt werden.

 

Herr K. verneint dies, da er nicht wisse, welcher Fachbereich für sein Anliegen zuständig sei. Bauvoranfragen, die vor 17 Jahren sowie im letzten Jahr gestellt worden seien, seien jedoch abgelehnt worden.

 

Herr Glod fragt den Fragesteller, ob er der Verwaltung bereits den Bau einer Privatstraße vorgeschlagen habe.

 

Herr K. verneint dies, da ihm diese Option bislang nicht bekannt gewesen sei. Auch in diesem Fall benötige er die Angabe zuständiger Ansprechpartner.