30.09.2021 - 4.1 Piepenstockstraße: Erneuerung der Fahrbahndecke...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Krippner kritisiert, dass die Anlieger entsprechend des Kommunalabgabengesetzes herangezogen werden sollen. Dies sei von der Politik nicht gewünscht und deshalb auch entsprechend beschlossen worden. Er schlägt vor, die Fahrbahn oberflächlich zu sanieren, um diese Kosten für die Anlieger zu umgehen und den damals gefassten Beschluss nochmals hervorzuheben.

 

Herr Schmidt schließt sich Herrn Krippner an. Er gebe zu bedenken, dass die Piepenstockstraße nicht ausschließlich von den dort ansässigen Anwohnern genutzt werde, der gesamte Verkehr der Straße Am Sonnenberg fließe dort ab. Er halte eine Maßnahme mit KAG-Beiträgen nicht für sinnvoll, da eventuell daraus resultierende Mietpreiserhöhungen die Sozialstruktur in diesem Bereich erheblich beeinträchtigen könne.

Außerdem stellt er Herrn Gerbersmann die Frage, ob die Politik im Falle eines WBH-Betrauungsaktes zukünftig noch über solche Straßenunterhaltungsmaßnahmen mit einbezogen werde.

Er stellt einen Antrag auf 1. Lesung.

 

Herr Glod schließt sich seinen Vorrednern an. Er möchte zudem wissen, wie hoch die zu beantragenden Fördermittel im Falle einer Grundsanierung seien und ob diese Mittel durch jeden einzelnen Anlieger beantragt werden müssen.

 

Herr Gerbersmann kann aktuell keine Angaben zur exakten Höhe der Fördermittel machen. Die Mittel würden jedoch als Gesamtfinanzierung von der Stadt Hagen beantragt werden.

Er fügt hinzu, dass bei der Prüfung, ob es sich um eine reine Anliegerstraße oder um eine Anliegerstraße mit Erschließungsanteil handele, der Anteil der KAG-Beiträge berücksichtigt werde.

Zu der Frage von Herrn Schmidt antwortet er, dass auch im Falle eines Betrauungsaktes der politische Beratungsgang in diesem Fall gegeben sei.

Von einer oberflächlichen Sanierung der Straße rate er ab, da keine dauerhafte Nutzung zu erwarten sei und womöglich eine Ausschreibung unter Haftungsausschluss erfolgen müsse.

 

Herr Reinke beantwortet die Frage des Herrn Glod, dass die Landesförderung 50 Prozent und eine Deckelung in Höhe von 50 Millionen Euro im Jahr betrage.

Er stellt die Frage, ob die neue Regelung im KAG unter § 8a vorgesehene vor der Maßnahme gelagerte Bürgerbeteiligung bereits stattgefunden habe oder ob diese noch ausstünde. In der Verwaltungsvorlage sei dazu nichts zu finden.

 

Herr Gerbersmann bestätigt, dass diese neue Regelung berücksichtigt werden müsse und sagt eine nachträgliche Antwort durch die Verwaltung zu.

 

Herr Schmidt bekräftigt nochmal seinen Antrag auf 1. Lesung.

 

 

 

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Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Piepenstockstraße zwischen Ahmer Weg und Feldstraße zu erneuern und die Straße dazu in das mittelfristige Bau- und Unterhaltungsprogramm aufzunehmen.

Die Kosten werden mit den Anliegern entsprechend den Regelungen des Kommunalabgabengesetzes abgerechnet.

Zur finanziellen Entlastung der Anlieger werden entsprechende Landeszuschüsse beantragt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

X

Der Tagesordnungspunkt wird einstimmig als 1. Lesung

behandelt.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=3606&TOLFDNR=314012&selfaction=print