29.04.2021 - 8 Anfragen nach § 18 Geschäftsordnung

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Wortprotokoll

Frau Nigbur-Martini trägt vor, dass die örtliche Presse berichtete, dass jeder Bürger, der das Rathausgebäude in Hohenlimburg betreten will, einen tagesaktuellen negativen Covid-19-Test vorlegen müsse. Zur Begründung werde ausgeführt, auf diese Weise solle unkontrolliertes Betreten verhindert werden. Eine Ausnahme stelle der Besuch der Sitzung der Bezirksvertretung Hohenlimburg in eben diesem Rathaus dar, dafür sei die Vorlage eines solchen negativen Tests nicht erforderlich. Den an der Sitzung teilnehmenden Mandatsträgern wurde vorab empfohlen, sich einem Schnelltest zu unterziehen, verpflichtend sei dieser Test nicht, auch müsse ein etwaiges Ergebnis nicht vorgelegt werden.

Damit werden ihrer Ansicht nach gleiche Sachverhalte ungleich behandelt. Aus diesem Grund werde die Verwaltung gebeten, die folgenden beiden Fragen zu beantworten:

  1. Woraus ergebe sich die unterschiedliche Behandlung des Betretens des Rathauses Hohenlimburg zwecks Aufsuchens eines Sachbearbeiters und dem Betreten des Rathauses Hohenlimburg zwecks Besuchs der Sitzung der Bezirksvertretung?
  2. Unter welchen Voraussetzungen könne es geboten sein, auch von Verwaltungsmitarbeitern und Mandatsträgern am Sitzungstag verpflichtend die Vorlage eines negativen Schnelltests zu fordern?

Herr Eisermann sagt Frau Nigbur-Martini eine Weiterleitung der gestellten Fragen an die Verwaltung zur Beantwortung zu.

 

 

 

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